Beschäftigungspflicht

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Ratgeber
Bis spätestens Donnerstag, 31. März müssen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. | Foto: Lokalkompass

Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung
Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens Donnerstag, 31. März, ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Diese Pflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Am schnellsten geht es elektronisch. Kostenfreie Software Um...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 28.02.22
  • 1
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