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Beiträge zum Thema freitesten

Ratgeber
Die Quarantänezeit wird von 14 auf nun zehn Tage reduziert und die "Freitestung", also die Verkürzung der Quarantäne, ist für Kontaktpersonen möglich, solange keine Symptome vorliegen. | Foto: Symbolbild Pixabay

Neue Quarantäne-Regelungen
Freitestung für Kontaktpersonen ohne Symptome möglich

Das Land NRW hat neue Quarantäne-Vorgaben für Kontaktpersonen von positiv auf das Corona-Virus getestete Personen erlassen: Die Quarantänezeit wird von 14 auf nun zehn Tage reduziert und die "Freitestung", also die Verkürzung der Quarantäne, ist für Kontaktpersonen möglich, solange keine Symptome vorliegen. Der Test, um die Quarantäne zu verkürzen, kann auf zwei Wegen erfolgen: Durch einen PCR-Test mit Probenentnahme frühestens am fünften Tag der Quarantäne oder durch einen Antigen-Schnelltest...

  • Dorsten
  • 13.09.21
  • 1
Ratgeber
Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass es immer noch keinen Erlass des Landes gibt, der den Umgang bei Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung regelt. | Foto: Symbolbild Pixabay

"Freitesten" nach fünf Tagen weiterhin nicht möglich
Landesregelung zur Quarantäne von Schülern liegt immer noch nicht vor

Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass es immer noch keinen Erlass des Landes gibt, der den Umgang bei Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung regelt. Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln für die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern, die schon in den zurückliegenden Wochen galten. Die Gesundheitsminister der Länder hatten am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und...

  • Dorsten
  • 10.09.21
Ratgeber
Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern können sich nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne "freitesten". | Foto: Symbolbild Pixabay

Kreis wartet auf Landesregelung zur Quarantäne von Schülern
"Freitesten" nach fünf Tagen ist derzeit nicht möglich

Den Medien ist zu entnehmen, dass die Gesundheitsminister der Länder am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Kontext von Covid-19 beschlossen haben. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf Landesebene umgesetzt. Der Kreisverwaltung in Recklinghausen liegen auch noch keine Informationen vor, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden. Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen...

  • Dorsten
  • 08.09.21
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