Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Beiträge zum Thema Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Ratgeber
Das Freilichtmuseum Hagen öffnet am Dienstag wieder seine Pforten. | Foto: Stephan Faber

Mit Einschränkungen
Freilichtmuseum Hagen öffnet am Dienstag seine Pforten

Die Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), auch das Freilichtmuseum in Hagen,  sind ab Dienstag, 5. Mai, wieder geöffnet. Wie LWL-Direktor Matthias Löb und LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger heute in Münster erläuterten, sind alle Vorkehrungen getroffen, um die Museumsbesucher durch Hygiene-Maßnahmen, genügend Abstand und weitere Vorkehrungen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. "Je länger der Ausnahmezustand dauert, desto mehr spüren wir,...

  • Hagen
  • 04.05.20
Kultur
Im 3D-Rundgang können Besucher virtuell durch das Westtor des LWL-Römermuseums schreiten. | Foto: LWL

Digitale Kultur statt Corona-Koller
LWL macht Ausstellungen in Videos und virtuellen Rundgängen zugänglich - Gratis-Filme und Podcasts

"Am besten zuhause bleiben", lautet die Empfehlung der Virologen in der Corona-Krise. Deshalb sind die Museen wie alle anderen Freizeitangebote geschlossen. Da kann es schnell mal zum Corona-Koller kommen. Um für Kulturinteressierte ein wenig Abhilfe zu schaffen, baut der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) das digitale Angebot seiner Kultureinrichtungen aus. "Gerade in Krisenzeiten ist es uns wichtig, die Menschen in Westfalen-Lippe auch weiterhin mit kulturellen Angeboten zu versorgen",...

  • Hagen
  • 27.03.20
Ratgeber
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt: Für unter Quarantäne gestellte Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber im Regelfall im Rahmen der Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen in Vorleistung gehen. | Foto: BZgA

Coronavirus
Landschaftsverbände entschädigen Verdienstausfälle, wenn Quarantäne angeordnet worden ist

Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, können die zuständigen Behörden Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Zuständigkeit der Landschaftsverbände richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte. Wichtig:...

  • Duisburg
  • 10.03.20
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