Wohnungsbrand in Velbert Mitte
Ursache des Feuers noch nicht geklärt

Eine Wohnung im zweiten Obergeschoss ist unbewohnbar. | Foto: Feuerwehr Velbert
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  • Eine Wohnung im zweiten Obergeschoss ist unbewohnbar.
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Am kam 9. Juni kam es gegen 11.50Uhr zu einem Brand im zweiten Obergeschoss eines viergeschossigen Wohn-und Geschäftshauses an der Heiligenhauser Straße in  Velbert-Mitte (wir berichteten). Derzeit ermittelt die Polizei, die Brandursache ist noch nicht restlos geklärt. 

Schon beim Eintreffen der Ordnungshüter schlugendichter Rauch und Flammen aus den Fenstern im zweiten Obergeschoss, die drohten auf das Dach das dritte Obergeschoss und das Dach des Hauses überzugreifen. Eine Mutter mit drei Kindern hatte die vom Brand unmittelbar betroffene Wohnung bereits eigenständig verlassen. Die Einsatzkräfte der Velberter Polizeiwache,  die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite nahe des Brandortes  befindet, alarmierten sofort alle weiteren Hausbewohner und führten diese auf  direkten Wegen aus dem Gebäude. Wegen der starken Rauchentwicklung wurde zudem  ein kleiner Wochenmarkt, der auf dem Verbindungsweg zwischen Heiligenhauser  Straße und Hardenberger Straße stattfand, für kurze Zeit geräumt.

Menschen wurden nicht verletzt

Während sich der Velberter Rettungsdienst um die Betreuung der betroffenen  Familie aus der Brandwohnung kümmerte, begann die Feuerwehr parallel sofort mit  schnellen Löscharbeiten im Haus. Dadurch konnte eine Ausbreitung des Brandes  verhindert, das Feuer in der Wohnung in nur wenigen Minuten unter Kontrolle  gebracht und danach dann auch sehr schnell komplett gelöscht werden. Dennoch  wurden das Schlafzimmer der Brandwohnung vom Feuer komplett zerstört und deren  übrigen Räume von Ruß und Rauch derart schwer beaufschlagt, dass die gesamte  Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Eine Nachbarwohnung auf gleicher Etage  war zwar nicht unmittelbar vom Feuer betroffen, der Zugang über den ebenfalls  schwer in Mitleidenschaft gezogenen Hausflur aber auf unbestimmte Zeit nicht  mehr möglich. Das Ordnungsamt der Stadt Velbert wurde deshalb hinzugezogen und  bemühte sich erfolgreich um die Unterbringung der betroffenen Familien beider Wohnungen. Die übrigen Hausbewohner konnten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren, nachdem diese von der Feuerwehr gelüftet, überprüft und als  unbedenklich eingestuft worden waren.
Für die Dauer der Lösch- und Aufräumarbeiten wurden die  Heiligenhauser Straße (B 227) in Fahrtrichtung Velbert-Zentrum, zwischen den  Einmündungen Zur Sonnenblume und Jahnstraße, sowie die Hardenberger Straße,  zwischen den Einmündungen Zur Sonnenblume und Zur Dalbeck, komplett gesperrt.  Fahrzeugverkehr wurde um- bzw. abgeleitet. Der Einsatz der Feuerwehr  endete um 14.46 Uhr. Für die anschließenden Ermittlungen zu Brandursache und Schadenshöhe wurde der Brandort von der Velberter Polizei verschlossen und  beschlagnahmt.

Mindestens 80.000 Euro Sachschaden

Nachdem der Brandort abgekühlt war und schädliche Brandgase durch mehrstündige  Lüftung der Wohnung minimiert werden konnten, konnte der Brandort inzwischen von  Brandexperten des Kommissariats 11 (KK 11) in Mettmann untersucht werden. Diese  Untersuchungen führten bis heute aber noch nicht zur Feststellung einer  zweifelsfreien Brandursache. Den Gebäude- und Sachschaden,  insbesondere an der unbewohnbaren Brandwohnung, ergänzt aber auch noch durch  Rauch- und Rußschäden im Hausflur und einer Nachbarwohnung, schätzten die  Brandexperten auf mindestens 80.000 Euro. Personen kamen bei dem Feuer aber  glücklicher Weise körperlich nicht zu Schaden.
Auch wenn die kriminalpolizeilichen Untersuchungen am Brandort inzwischen  beendet sind und die Beschlagnahme der unbewohnbaren Wohnung aufgehoben werden  konnte, dauern die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zur Brandursache, unterstützt durch einen amtlichen Brandsachverständigen, auch weiterhin immer noch an.

Eine Wohnung im zweiten Obergeschoss ist unbewohnbar. | Foto: Feuerwehr Velbert
Die Einsatzstelle musste weiträumig abgesperrt werden. | Foto: Feuerwehr Velbert
Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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