Väterchen Frost mit Eisblumen und Gucklöchern

Kaum fallen in diesem Winter die Temperaturen deutlich unter den Gefrierpunkt, sind sie leider auch schon wieder auf Straßen im Kreis Mettmann unterwegs - Fahrerinnen und Fahrer von "Eis-Panzern" - die meist vor morgendlichem Fahrtbeginn nur Sehschlitze oder Gucklöcher in den Eismantel von Scheiben ihrer zuvor in frostiger Nacht geparkten Fahrzeuge kratzen. Dies reicht nicht aus! Wer mit seinem Vehikel so quasi im Blindflug unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere.

In diesen Tagen wurden viele Verkehrsteilnehmer beim Gang zu ihrem Fahrzeug "eiskalt erwischt". Die nächtlichen Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt hatten teilweise prächtige Eisblumen auf die Karossen, genauso aber auch auf die Fahrzeugscheiben gezaubert. Wer dann vor Fahrtantritt darauf verzichtet für vollen Durchblick zu sorgen, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld, sondern eventuell sogar Leben und Gesundheit. Denn gerade in der dunklen Jahreszeit ist es besonders wichtig den vollen Durchblick zu haben, um sich und andere nicht unnötig zu behindern oder sogar zu gefährden. Aus aktuellem Anlass rät die Polizei deshalb allen Fahrzeugführern im Kreis Mettmann ganz eindringlich, immer erst dann loszufahren, wenn alle Scheiben am Fahrzeug von Eis, Schnee und sonstigem Beschlag befreit wurden. Es reicht nicht aus, nur die Frontscheibe auf der Fahrerseite zu enteisen und den Rest der oft erst Minuten später wirkenden Fahrzeugheizung zu überlassen. Auch alle Seitenfenster müssen zum Fahrtbeginn komplett frei sein. Lediglich die Heckscheibe kann verdeckt bleiben, wenn die Sicht nach hinten durch zwei eisfreie Außenspiegel gewährleistet ist. Entgegen allgemeiner Rechtsprechung ist es in der Praxis aber immer besser, auch die Rückscheibe zu enteisen. Nur wer für eine komplett freie Rundumsicht sorgt, geht auf Nummer sicher. Gleiche Verpflichtungen bestehen hinsichtlich Funktion und Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen, die deshalb vor jedem Fahrtantritt ebenfalls von Schnee, Eis und Verschmutzungen zu säubern sind. Viele Fahrzeugführer ignorieren leider auch oft die zusätzlichen Gefahren, die durch Schneelasten oder Eisplatten entstehen können, die vor Fahrtantritt nicht von Fahrzeugdächern entfernt werden. Diese"ungesicherten Ladungen" können nicht nur zu gefährlichen Geschossen für andere Verkehrsteilnehmer werden. Sie bringen oft auch den "Transporteur" selber in schwere Bedrängnis, von dessen Dach sie in kritischen Situationen auf eigene Fahrzeugscheiben rutschen, plötzlich die Sicht behindern und situationsgerechtes Verhalten erschweren.

Die Polizei im Kreis Mettmann wird auch in diesem Winter wieder verstärkt auf solche Gefährdungen achten und festgestellte Verstöße gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend ahnden. Es versteht sich dabei von selbst, dass eine Weiterfahrt, auch nach Zahlung eines Verwarngeldes, erst dann wieder erlaubt ist, wenn beanstandete Fahrzeuge durch entsprechende Maßnahmen in einen verkehrssicheren Zustand gebracht wurden.

Autor:

Daniela Brößel aus Velbert

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