Prozessbeginn gegen Mohamed M.
Der Prozess gegen den Heiligenhauser Mohamed M. beginnt am 3. November vor dem Landgericht Wuppertal. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 7. März in Heiligenhaus seine Ehefrau getötet zu haben. Der Angeklagte und seine Ehefrau – das spätere Opfer – sollen zum Zeitpunkt der Tat getrennt gelebt haben. Dabei soll zwischen ihnen Streit betreffend des Sorgerechtes für die gemeinsamen Kinder bestanden haben.
Mit fünf Messern auf das Opfer eingestochen
Am Nachmittag des 7. März soll die Frau sich in die Wohnung des Angeklagten – die frühere gemeinsame Wohnung – begeben haben. In Wut soll der Angeklagte mit einem Messer auf seine Frau eingestochen haben. Insgesamt soll der Angeklagte fünf verschiedene, aus der Küche stammende Messer eingesetzt und seiner Frau hiermit insgesamt 29 Stiche versetzt haben.
Die Geschädigte ist nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft aufgrund des erheblichen Blutverlustes in Kombination mit der Einatmung flüssigen Blutes verstorben. Die Anklage lautet auf Totschlag. Das Gesetz sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Es sind sieben Prozesstage angesetzt.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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