Ein Sieg für die Tierschutzpartei und die Demokratie!

2016 entschied die rot-grüne Landesregierung NRW, eine Sperrklausel für die Kommunalwahlen einzuführen.
Bereits bis Ende der 90er Jahre galt in Nordrhein-Westfalen eine 5%-Hürde, die 1999 vom Landesverfassungsgericht gekippt wurde.
Im vergangenen Jahr entschied sich die Regierung zu einem neuen Vorstoß, um die lästige Konkurrenz in Form kleiner Parteien mit der erneuten Einführung einer Sperrklausel aus den Räten zu verdrängen.
Diesmal senkte sie vorsorglich die Hürde auf 2,5% und verankerte diese gleichzeitig in der Landesverfassung unter Artikel 78 Abs.1 Satz 3, um eine angebliche Zersplitterung der Kommunalvertretungen zu verhindern.
Zu lange würden Sitzungen aufgrund der hohen Anzahl von Parteien und Einzelvertretern dauern, zu schwerfällig wären Entscheidungsfindungen, die Handlungsfähigkeit sei beeinträchtigt und die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Räte sei sogar in hohem Maße gefährdet.

Gegen die Einführung der Sperrklausel reichte der Landesverband NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, gemeinsam mit der ÖDP Klage ein.
Insgesamt 8 Parteien und Wählergemeinschaften sahen sich in ihren Grundrechten auf Wahlgleichheit verletzt.

Im Oktober fand die mündliche Verhandlung am Verfassungsgerichtshof in Münster statt.
Bereits in dieser Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Verfassungsrichter die Einführung der Sperrklausel kritisch betrachteten.
Die Verteidigung des Landtags konnte weder im Gesetzgebungsverfahren, noch im Organstreitverfahren glaubhaft belegen, dass eine 2,5%-Hürde notwendig sei, um die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen aufrecht zu erhalten.
Eine Störung der Arbeitsabläufe konnte nicht nachgewiesen werden.
Auch die willkürliche Änderung der Landesverfassung zu Gunsten der Sperrklausel durch den Gesetzgeber warf bei den Richtern Fragen auf.
Für Dienstag, dem 21.11.2017 lud das hohe Gericht zur Urteilsverkündung ein.
Mit Freude und Erleichterung konnten wir an diesem Tag zur Kenntnis nehmen, dass der Verfassungsgerichtshof den Anträgen der Kläger folgte und die 2,5%-Hürde als verfassungswidrig einstufte.
In der mündlichen Urteilsverkündung führte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs aus, dass eine Änderung der Verfassung, die den Grundsätzen unter anderem des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes widersprechen, unzulässig seien.
Zu den zwingenden Vorgaben für die Ausgestaltung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern gehöre der Grundsatz der Gleichheit der Wahl.
Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen.

Das Landesverfassungsgericht hat somit die Landesregierung in ihre Schranken verwiesen und schützt das Land NRW vor weiterem Demokratieabbau.

Ein Sieg für die Tierschutzpartei, für alle Kleinparteien und für den Wähler.

Gestärkt durch diese Entscheidung geht der Landesverband NRW in die Vorbereitung auf die Kommunalwahlen 2020!

Autor:

Sandra Lück aus Velbert

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