Verbandsgeschäftsführer schließt sich dem Statement der Ministerin an
Gewalt gegen Frauen – AWO im Kreis Wesel fordert Rechtsanspruch auf Schutz

AWO-Kreisgeschäftsführer Bernd Kwiatkowski. | Foto: privat

Die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte in der vergangenen Woche die Sonderauswertung „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 vor.

Laut der Statistik wurden im vergangenen Jahr 147 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. 113.965 Frauen erfuhren psychische oder physische Gewalt.

Der AWO Kreisverband Wesel e.V., der in Wesel eine Frauenberatungsstelle betreibt, schließt sich der Forderung des AWO Bundesverbandes nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe uneingeschränkt an. In der Pressemitteilung ist dies formuliert: Dieser Schutz muss unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung gewährleistet werden.

AWO Kreisverbandsgeschäftsführer Dr. Bernd Kwiatkowski fordert insbesondere den Rechtsanspruch auf Schutz insbesondere bei Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum. „In der Tat haben wir auch im Kreis Wesel kein Erkenntnis – sondern ein Umsetzungsproblem, denn der Bedarf ist seit langem erkannt und benannt. Die Mitarbeiterinnen der AWO Frauenberatungsstelle in Wesel erleben täglich die große Nachfrage von Frauen nach Beratung und Unterstützung, die von (häuslicher) Gewalt betroffen waren oder noch sind“.

Zu Beginn des Jahres 2018 wurde die Frauenberatungsstelle Wesel, ehemals unter Vereinsträgerschaft, eine Einrichtung des AWO Kreisverband Wesel e.V. Seit Mai 2018 arbeiten dort eine Psychologin sowie eine Sozialpädagogin. In diesem Zeitraum haben sie ca. 70 Frauen beraten, mit denen insgesamt ca. 300 Beratungskontakte erfolgten.

„Auch in Wesel suchen in erster Linie Frauen Unterstützung, die von unterschiedlichen Formen von Gewalt betroffen sind oder waren wie häusliche, physische, psychische oder sexualisierte Gewalt“ so Kwiatkowski. Die ratsuchenden Frauen wurden sowohl zur Bewältigung von psychischen Belastungen beraten, als auch bei der Klärung von sozialen oder rechtlichen Fragen, z.B. zu Trennung, Scheidung und zum Umgangsrecht. In manchen Fällen wurden in Absprache mit der Frau externe Fachkräfte hinzugezogen wie z.B. Rechtsanwält*innen.

Das Alter der Frauen ist sehr breit gefächert, die Jüngste war 17, die Älteste 78 Jahre alt. Vereinzelt gab es sogar Fälle, in denen die Mitarbeiter*innen die Ratsuchende bei sich zu Hause aufsuchten, weil es der Hilfesuchenden nicht möglich war, den Weg zur Frauenberatungsstelle alleine zu bewältigen."

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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