An den Narren-Hochtagen lieber aufs Auto verzichten!

Die Landesverkehrswacht rät allen Jecken, die nicht auf Alkohol verzichten wollen, auf Taxi oder Bus und Bahn umzusteigen. (Foto: Benedikt Jerusalem) | Foto: Landesverkehrswacht NRW e.V.
  • Die Landesverkehrswacht rät allen Jecken, die nicht auf Alkohol verzichten wollen, auf Taxi oder Bus und Bahn umzusteigen. (Foto: Benedikt Jerusalem)
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Morgen startet der Karneval in Nordrhein-Westfalen in seine heiße Phase: Mit dem Sturm auf die Rathäuser übernehmen an Weiberfastnacht die ’Möhnen‘ und Narren die Herrschaft in den Karnevalshochburgen und geben sie erst wieder am Aschermittwoch ab. Auch Altbier und Kölsch, Pils, Sekt und Wein gehören zum karnevalistischen Ausnahmezustand dazu.

Aber wer feiert und Alkohol trinkt, sollte auf die Heimfahrt im eigenen Auto verzichten:
„Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht“, mahnt Heinz Hardt, Präsident der Landesverkehrswacht die Jecken im Land. „Es gibt viele Möglichkeiten, nach der Feier nach Hause zu kommen – ob mit dem Taxi oder mit Bus und Bahn.“

Auch in diesem Jahr bieten zahlreiche Verkehrsunternehmen der Verkehrsverbünde
VRR und VRS wieder Sonderfahrpläne für die Zeit von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag an. Außerdem hat die Deutsche Bahn hat für Weiberfastnacht, das Wochenende vor Rosenmontag und an Rosenmontag selbst zusätzliche Züge im Einsatz, die die Narren in die Karnevalshochburgen und wieder nach Hause bringen.
Wer dennoch glaubt, auf die Heimfahrt im eigenen Wagen nicht verzichten zu können, sollte auf Alkohol am besten ganz verzichten.

Denn gerade in geselliger Runde werden aus dem einen Glas Bier oder Wein leicht zwei oder drei. Schnell ist dann die 0,3 Promille-Grenze erreicht, bei der – verbunden mit Ausfallerscheinungen – Gerichte bereits von einer relativen Fahrunfähigkeit ausgehen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Und wer mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, dem drohen vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, ein einmonatiges Fahrverbot sowie 500 Euro Bußgeld.

Übrigens: Auch Fahrradfahrer können ihren Führerschein verlieren, wenn sie betrunken fahren. Ab 1,6 Promille gelten sie als absolut fahruntüchtig – dann drohen neben dem Entzug der Fahrerlaubnis ein Bußgeld und eine medizinisch-psychologische Untersuchung zur Fahreignung.

Wenn es zum Feiern geht, sollten Radfahrer daher ihr Fahrzeug zu Hause lassen. Außerdem sollte man am Morgen danach aufs Autofahren verzichten, denn pro Stunde baut sich der Alkohol nur um 0,15 Promille ab.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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