Teilnahme am Rechtsverkehr
Vollmacht - jetzt

Noch im Frühjahr hatten viele Menschen in Deutschland gedacht, Corona ist nur eine vorübergehende Erscheinung. Im Sommer sah es auch noch so aus, dass sie recht hätten. Aber aus seiner Sicht macht Covid 19 seine Sache gut und sorgt seither bundesweit für sehr hohe Infektionszahlen.

Da kann ich nur Martin Walser zitieren: „Das Leben lacht. Mich aus.“ Der Landesverband für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte NRW sowie der Betreuerverein Wesel empfiehlt daher allen Volljährigen: Errichten sie für den Fall aller Fälle eine allgemeine Vollmacht. Denn noch gibt es keine automatische Ehegattenvertretung in Gesundheitsangelegenheiten oder ein Vertretungsrecht für Eltern für ihre volljährigen Kinder. Die Erzieherrolle ist mit dem 18. Lebensjahr des Kindes beendet. Eine Vollmacht ist nicht nur in Cororazeiten für junge und ältere Volljährige sinnvoll.

Bei Fragen zur Vollmacht können sie sich an die Betreuungsstelle ihrer örtlich zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung telefonisch wenden.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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