Vorsicht vor Kanalhaien
Was tun bei Werbeflyern für Kanalinspektion?

Verbraucherzentrale NRW warnt Hauseigentümer:innen vor
„Kanalhaien“ und bittet um Einsendung dubioser Flyerwerbung.

Derzeit entdecken Hauseigentümerinnen und -eigentümer mancherorts in ihren Briefkästen einen Flyer, der den Eindruck erweckt, von der örtlichen Stadtentwässerung zu stammen. Darin werben Kanalunternehmen für eine Inspektion, die angeblich in Zusammenarbeit mit der Stadt durchgeführt wird. Doch Verbraucher:innen sollten hier besonders vorsichtig sein.

Interessent:innen werden aufgefordert, den Flyer auszufüllen und an die Firma zurückzusenden. Auf diese Weise erhält der Rohrsanierer die Kontaktdaten und schickt im Anschluss einen Mitarbeitenden zur mitgeteilten Adresse. „Nach der Inspektion werden Eigentümer:innen dann zu einer stark überteuerten und im schlimmsten Fall unnötigen Sanierung überredet,“ warnt Karin Bordin, Leiterin der Beratungsstelle Wesel der Verbraucherzentrale NRW.

Um mögliche rechtliche Schritte gegen diese Kanalunternehmen einzuleiten, prüft das Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW den Inhalt dieser Flyer und bittet dafür um Mithilfe. Betroffene, die solche Schreiben erhalten haben, werden aufgefordert, diese einzuschicken.

Per Post an:
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf

Alternativ kann der Flyer auch per Fax oder E-Mail übermittelt werden an:
Fax: 0211 3809 452
E-Mail: abwasser@verbraucherzentrale.nrw

Kostenlose Beratung
Generell sollten sich Verbraucher:innen nicht zu übereilten Aufträgen überreden lassen. Egal wie dringlich die angebliche Sanierung ist: Selbst bei schwerwiegenden Schäden kann man bis zu sechs Monate warten.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Grundstückseigentümer:innen übrigens zu einer Überprüfung ihrer Abwasserleitungen verpflichtet. Fragen dazu beantwortet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen einer kostenlosen Beratung zur Prüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen. Falls diese dann tatsächlich nötig sein sollte, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, stets mehrere schriftliche Angebote einzuholen, um Leistungen und Preise in Ruhe miteinander vergleichen zu können. Hat man sich doch zu einer Unterschrift drängen lassen, gilt bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss das Widerrufsrecht, von dem man auch nach Beginn der Arbeiten noch Gebrauch machen kann.

Weitere Informationen und Links
◦ Tipps zur Prüfung der Abwasserleitung zusammengefasst:
https://www.abwasser-beratung.nrw/pruefung-abwasserleitung/achtung-kanalhaie
◦ Kostenlose Beratung bietet die Verbraucherzentrale NRW unter der Rufnummer 0211/3809 300 (montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr) und per E-Mail an abwasser@verbraucherzentrale.nrw

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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