Beschluss im Eilverfahren betrifft aber nicht den von ihr unterstützten Kläger
Initiative gegen ZEELINK kritisiert Oberverwaltungsgericht Münster

Die Initiative gegen den Bau der ZEELINK-Gaspipeline legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei dem kürzlichen Scheitern eines Eilverfahrens gegen den Leitungsbau nicht um jenen Kläger handelt, der von ihr unterstützt werde. | Foto: LK-Archiv
  • Die Initiative gegen den Bau der ZEELINK-Gaspipeline legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei dem kürzlichen Scheitern eines Eilverfahrens gegen den Leitungsbau nicht um jenen Kläger handelt, der von ihr unterstützt werde.
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Die Initiative gegen den Bau der ZEELINK-Gaspipeline legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei dem kürzlichen Scheitern eines Eilverfahrens gegen den Leitungsbau nicht um jenen Kläger handelt, der von ihr unterstützt werde.

"Todesgefahr für Tausende"

Wie Rainer Rehbein, einer der Sprecher der Initiative, betont, sei es „allerdings enttäuschend, dass der neu gegründete 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster offensichtlich nur aus einem älteren Urteil abgeschrieben hat.“ Auch darin hatten nämlich die Richter in Münster die Sicherheitssregularien des DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches - für ausreichend erklärt. Und dies, so Rehbein, trotz der Unfälle in der Vergangenheit und der Todesgefahr für Tausende.

Dass ein anderes Oberverwaltungsgericht gerade dieses von der Gasindustrie selbst aufgestellte Regelwerk als „Eigengesetzgebung“ gebrandmarkt und das gleichzeitige Fehlen gesetzlicher Bestimmungen moniert habe, hätten die Münsteraner ignoriert. Rehbein: „Wer so denkt, kann folgerichtig auch der Automobilindustrie die Festlegung der Abgasrichtwerte überlassen“. Daher komme es in den anstehenden Hauptverhandlungen – bzw. spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht – unter anderem darauf an, diese Auffassung des OVG anzugreifen.

Klagefrist gegen die ZEELINK-Pipeline

Die Inititative weist außerdem darauf hin, dass die renommierte Kanzlei für Verwaltungsrecht, welche „ihren“ Kläger vertrete, das OVG darauf hingewiesen habe, dass aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der Veröffentlichung des Planfeststellungbeschlusses die Klagefrist gegen die ZEELINK-Pipeline noch gar nicht begonnen habe. Das wiederum bedeute, dass sich weitere Kläger – beispielsweise jene, deren Rechtsschutzversicherung für die Kosten einspringe – den Verfahren anschließen können. Eine Stellungnahme des OVG dazu stehe noch aus.

Eigentümer sollten Akteneinsicht fordern

Darüber hinaus rät die Initiative all jenen, bei denen das Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung in ihre Grundstücke eingeleitet ist, bei der Bezirksregierung Akteneinsicht zu fordern. Insbesondere die Protokolle der von ZEELINK/Open Grid ausgesandten Werber, welche die Betroffenen zu Vertragsabschlüssen überreden sollen, seien von Interesse. Rehbein: „Bei uns treffen immer wieder Meldungen ein, dass die Grundstückseigentümer vorsichtig gesagt überrascht über die dort vermerkten Inhalte tatsächlicher oder angeblicher Gespräche oder Verhandlungen sind“.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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