Gewerkschaft NGG verlangt höheres Kurzarbeitergeld
Kreis Wesel: Corona-Schutzschirm für 7.600 Beschäftigte im Gastgewerbe gefordert

Foto: LK-Archiv: NGG

Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft im Kreis Wesel kaum eine Branche so stark wie das Gastgewerbe: 660 Betriebe und damit auch die rund 7.600 Arbeitnehmer der Branche. Nicht nur die Betriebe haben mit Stornierungen und ausbleibenden Gästen zu kämpfen – auch für viele Beschäftigte der Branche geht es nun um die Existenz, warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die einen Corona-Schutzschirm fordert.

Denn vom neuen Kurzarbeitergeld, das bei 60 Prozent des Einkommens liegt, können Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellte kaum leben, so die NGG. Die Gewerkschaft fordert jetzt, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag deutlich aufzustocken.

"Für viele Betroffene geht das an die Existenz“

„Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben. Zwar können sie Kurzarbeitergeld bekommen. Das liegt aber nur bei 60 Prozent (Eltern: 67 Prozent) des ohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, sagt Hans-Jürgen Hufer von der NGG-Region Nordrhein. Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel-und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringen.

Arbeitsplätze in der Krise sichern

Bislang habe der Dehoga dies jedoch abgelehnt, kritisiert Hufer. „Es kann nicht sein, dass Gastwirte und Hotelbesitzer nach Milliardenhilfen vom Staat rufen, aber auf der anderen Seite ihre Beschäftigten im Regen stehen lassen.“ Ziel müsse sein, die Einbußen für Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern. Wie das gehen könne, hätten die Unternehmen in der Systemgastronomie (McDonald’s, Burger King, Nordsee) gezeigt. Zusammen mit der NGG hat sich die Branche am Dienstag (17. März 2020) auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettolohns geeinigt.

Rückwirkend ab März

Das neue Kurzarbeitergeld ist im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Danach übernimmt die Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu. „Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Hufer.

Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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