Sicherstellung von Schusswaffen und Munition

Diese Lang- und Kurzwaffen befanden sich im Besitz des Ehepaars, das im Verdacht steht, den sogenannten "Reichsbürgern" anzugehören. Fotos (3): Polizei
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  • Diese Lang- und Kurzwaffen befanden sich im Besitz des Ehepaars, das im Verdacht steht, den sogenannten "Reichsbürgern" anzugehören. Fotos (3): Polizei
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Sogenannte "Reichsbürger" in Witten

Das Polizeipräsidium (PP) Bochum hat am Montagvormittag, 19. Dezember, bei einem Wittener Rentner-Ehepaar, das sich selbst als "Reichsbürger" bezeichnet, insgesamt 14 Schusswaffen (darunter neun Lang- und fünf Kurzwaffen), eine größere Menge Munition sowie weitere Luftdruck- und Gaswaffen (fünf Druckluftgewehre, eine Luftpistole, ein Gasrevolver, ein Vorderlader) samt Munition sichergestellt. Beide Personen waren bis dato aufgrund erteilter waffenbehördlicher Erlaubnisse als aktive Sportschützen in rechtmäßigem Besitz dieser Waffen und der Munition.
Das PP Bochum hat als zuständige Behörde für das Waffenwesen sämtliche Erlaubnisse zum Besitz von Waffen und Munition widerrufen, da das Ehepaar im Verdacht steht, der Bewegung der sogenannten "Reichsbürger" anzugehören. Im Fall des Ehemannes gibt es dafür konkrete Beweise, im Fall der Ehefrau weisen Anhaltspunkte auf eine Zugehörigkeit hin. Nach Auffassung des PP Bochum begründet allein dies eine Unzuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, da Reichsbürger die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen und damit auch die in Deutschland geltenden Gesetzte, wie zum Beispiel das Waffengesetz, je nach eigener Auslegung für sich als nicht bindend akzeptieren. Solchen Personen dürfen keine waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt werden beziehungsweise sind bereits erteilte Erlaubnisse zu widerrufen. Das Amtsgericht Witten erließ die entsprechenden Durchsuchungs- und Sicherstellungsanordnungen, die durch Kräfte des PP Bochum umgesetzt wurden.
Aus ermittlungstaktischen Gründen wird auf weitere Angaben, etwa zum Schießsportverein sowie zu den Personalien der Betroffenen, verzichtet.
Unter Hinweis auf die zuvor beschriebene Problem- und Rechtslage "Reichsbürger und Waffen" appelliert die Polizei insbesondere an die Vorstände von Schützen- und Schießsportvereinen, respektive an alle Betreiber von Schießständen, solche Personen zu melden, von denen sie wissen, dass sie sich sowohl als Reichsbürger bezeichnen und auch im Besitz von Waffen sind. Es wurde neben den Waffen eine beträchtliche Anzahl an Munition sichergestellt.

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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