Böswillige Alarmierung bringt Feuerwehrleute um ihren Schlaf

Foto: Quelle: www.pixelio.de

Arnsberg. Heute nacht um 03:10 Uhr wurden die Hauptwache der Feuerwehr der Stadt Arnsberg, der Löschzug Arnsberg, die Löschgruppe Wennigloh sowie der Rettungsdienst zu einem vermeintlichen Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Arnsberger Kurfürstenstraße alarmiert. Der entsprechende Notruf war aus einer Telefonzelle heraus abgesetzt worden. Die Wehr rückte daraufhin mit einem Großaufgebot an Mannschaft und Fahrzeugen zum Einsatzort aus.

Nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte und einer umfassenden Erkundung des Gebäudes von außen und von innen stellte sich vor Ort jedoch schnell heraus, dass es sich bei diesem Einsatz offenbar um eine böswillige Alarmierung handelte, denn es konnte trotz intensiver Suche kein Brand festgestellt werden. So rückten die Blauröcke nach kurzer Zeit unverrichteter Dinge wieder in ihre Standorte ein.

Besonders ärgerlich bei derartigen Einsätzen in der Nacht bzw. am frühen Morgen ist, dass die Wehrleute auf Grund des körperlichen "Alarmzustandes", in dem sie sich befinden und der noch einige Zeit nach dem Einsatz anhält, nach dem Einsatz in der Regel keinen Schlaf mehr bekommen. Die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte, die in der Stadt Arnsberg den bei weitem größten Teil der Einsatzabteilung der Wehr stellen, müssen aber gleichwohl am nächsten Morgen ihre Arbeit antreten.

Daher weist die Arnsberger Feuerwehr nochmals eindringlich darauf hin, dass es sich bei derartigen böswilligen Alarmierungen in keinster Weise um einen "Dumme-Jungen-Streich" handelt, sondern hierdurch neben einem moralisch verwerflichen Verhalten zudem ein Straftatbestand verwirklicht wird, der gemäß §145 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird! Zusätzlich werden dem Verursacher, sofern dieser ausfindig gemacht werden kann, die Kosten des Einsatzes von Feuerwehr und Rettungsdienst voll umfänglich in Rechnung gestellt.

Autor:

Peter Krämer aus Arnsberg

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