St. Antoniusstift muss schließen - Bewohner sollen ausziehen - Stadt denkt an Zwangsgeld

Es ist eine bittere Nachricht für die Bewohner des St. Antoniusstiftes an der Humboldtstraße. Sie müssen bald ihre gewohnte Umgebung verlassen, denn das Altenheim wird geschlossen. „Wir werden die alten Menschen nicht zwangsweise aus dem Haus holen, sondern setzten weiter auf Freiwilligkeit“, so Sozialamtsleiterin Dr. Heide Ott.

Auf elf Seiten hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Gründe zusammengefasst, warum die Untersagungsverfügung und der Belegungsstopp für das St. Antoniusstift rechtens sind. Damit ist der Trägerverein des St. Antoniusstiftes gegenüber der Stadt in vollen Umfang unterlegen und das Altenheim St. Antoniusstift an der Humboldtstraße verliert zum 1. Juni seinen Status als Einrichtung der Altenpflege.

„Es ist tragisch, aber der Träger macht die Bewohner zu Opfern“, so das bittere Fazit von Stadtbaurat Dr. Ernst Kratzsch. „Wir wollen keine Eskalation, sondern den Dialog mit dem Träger und den Bewohnern. Wir wollen den Bewohnern Angebote machen für bessere Wohnmöglichkeiten. Sie sollen in einer würdevollen Umgebung eigenständig leben können.“

Insgesamt leben noch 25 Bewohner in dem 2006 als Interimslösung für das St. Marienstift umgebauten Bürogebäude. Bis zur Fertigstellung des gegenüberliegenden Neubaus 2008 waren hier die Bewohner des St. Marienstiftes untergebracht. Nach ihnen zogen dann die Bewohner des St. Antoniusstiftes ein. Auch hier war und ist ein Neubau geplant, der sich immer wieder verzögerte. Erst Ende April 2013 konnte die Baugenehmigung für das neue St. Antoniusstift als Durchbau in die St. Antoniuskirche erteilt werden.

Auch wenn der Trägerverein Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerde eingelegt hat und das Oberverwaltungsgericht nun den Fall prüft, eine aufschiebende Wirkung hat dies nicht. Die Pflegekassen werden zum 1. Juni die Zahlungen einstellen und die Stadt kein Pflegewohngeld und keine Sozialhilfe mehr zahlen. „Wer in eine andere Einrichtung der Altenpflege umzieht, erhält selbstverständlich die Leistungen weiter“, so Sozialamtsleiter Dr. Heide Ott.

Die Stadt sieht den Träger in der Verantwortung den Bewohnern gegenüber. Der Träger müsse nun die Bewohnern informieren, den Heimunterbringungsvertrag kündigen und den Umzug sicherstellen. Dabei bietet die Stadt wiederum ihre Hilfe an. Sie hat inzwischen die Bewohner, Angehörigen und Betreuer der Betroffenen informiert, auch über die Hilfsangebote. Und die Stadt setzt auf die Aussage, dass sich der Träger des Antoniusstiftes endlich kümmern will, „wenn das Haus keine Einrichtung der Altenpflege mehr ist“.

„Wir werden am 1. Juni prüfen ob die Nutzung noch fortgesetzt wird. Ist dies der Fall, werden wir als Stadt ein Zwangsgeld festsetzten“, so Ursula Beaupain, Leiterin des Rechtsamtes. „Es kann in der Höhe ab 500 Euro verhängt werden und ist als Beugemittel gedacht, um zu erreichen, dass der Verpflichtung (hier Schließung des Antoniusstiftes) nachgekommen wird.“

Von den ehemals 50 Bewohnern haben schon 25 das St. Antoniusstift verlassen, sind in Einrichtungen der Caritas, der Diakonie, der Awo und der Stadt untergekommen. „Bewohner, die zusammenbleiben wollten konnten es auch“, so Dr. Heide Ott, die betont, dass es genügend Plätze in Einrichtungen der Altenpflege in Bochum gibt, um den Bewohnern des St. Antoniusstiftes ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben in einer würdevollen Umgebung in einer anderen Einrichtung zu ermöglichen.

Eher am Rande wurde deutlich, dass die Interimslösung für das St. Marienstift ab 2006 niemals die Kriterien des damals gültigen Heimunterbringungsgesetzes erfüllt hat, man es aber übergangsweise für zwei Jahre als duldbar angesehen hat. Also auch 2008 nicht, als das Antoniusstift von der Bessemer Straße an die Humboldtstraße umgezogen ist. Doch während das Antoniusstift an der Bessemer Straße selbst unter den 2011 verschärften gesetzlichen Bedingungen bis 2018 Bestandsschutz gehabt hätte, ging dieser durch den Umzug verloren.

Von dem Verlust des Status einer Einrichtung der Altenpflege sind auch die 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des St. Antoniusstiftes betroffen. Auch ihnen kann die Stadt nur mittelbar helfen, denn Ansprechpartner ist der Trägerverein als Arbeitgeber. „Wir haben mit der Agentur für Arbeit gesprochen und auch mit den Trägern anderer Einrichtungen der Altenpflege, ob sie Mitarbeiter übernehmen könnten“, so Dr. Heide Ott, die darauf verweist, dass man sich in Bochum auch in der Vergangenheit immer wieder untereinander geholfen habe.

Das bittere Fazit: Auf dem Rücken der Bewohner und der Mitarbeiter wird ein Streit ausgetragen, bei dem es nur zwei Verlierer gibt, die älteren Menschen, die auf den besonderen Schutz der Gesellschaft angewiesen sind und die Beschäftigten.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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