Stadt darf Daten verkaufen Bundestags verabschiedet neues Meldegesetz in 57 Sekunden

Unter der Kuppel des Reichtages geschehen oft "wundersame" Dinge, die die Bürger nicht verstehen. | Foto: Bundestag/A. Oehmichen
  • Unter der Kuppel des Reichtages geschehen oft "wundersame" Dinge, die die Bürger nicht verstehen.
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Deutschland stand im Halbfinale gegen Italien und im Bundestag verabschiedeten 25 anwesende Abgeordnete - Regierungsparteien dafür, die Opposition dagegen - zu später Stunde in nur 57 Sekunden das neue Meldegesetz.

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang, hätte die zur Abstimmung stehende Vorlage der Regierung nicht in „letzter Minute“ im zuständigen Bundestagsausschuss eine wichtige Änderung erfahren. Wenige Stunden vor der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes wurden zwei Sätze eingefügt, die es in sich haben und sofort die Datenschützer der Bundesländer auf den Plan riefen.

Ab 2014, so die jetzt gültige Gesetzeslage, dürfen die Kommunen die Adressen ihrer Bürgerinnen und Bürger an die Wirtschaft verkaufen. Und „Widerstand ist zwecklos!“, denn nur wenn die Bürger der Weitergabe ihrer Daten widersprechen, sind den Kommunen die Hände gebunden. Dann aber greift die Ausnahmeregelung: Zum Adressenabgleich muss die Stadt der Wirtschaft die Daten zur Verfügung stellen.

Erst 14 Tage nach der Verabschiedung geht ein Aufschrei der Empörung durch das Land. Die Regierung rudert zurück, die Opposition schäumt und auch die EU hebt den Zeigefinger.

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Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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