Mitdenken unerwünscht
Luxus-Armut - der deutsche Zoll stellt 80jährigen Pilzsammler aus der Schweiz

Pfifferlinge
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Weil am Rhein. 
"Der Mann war Ende Oktober beim Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn aufgehalten worden, wie der Zoll am Dienstag mitteilte. Er habe drei Kilogramm Pilze, vor allem Pfifferlinge und Steinpilze, dabei gehabt. Erlaubt ist nach Angaben des Zolls ein Kilo. Von den rechtlichen Bestimmungen will der Mann nichts gewusst haben. Der Mann habe beim Zoll 200 Euro hinterlegt, wie eine Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach auf BZ-Anfrage bestätigt. Der Betrag entspreche in etwa der erwarteten Summe. Wie hoch das Bußgeld letztlich tatsächlich ausfällt, ist unklar.

Die beschlagnahmten Pilze wurden nach einer Begutachtung durch einen Experten vernichtet, da die Pilze bereits starke Wassereinlagerungen hatten und zu verfallen begannen, wie der Zoll in einer Pressemitteilung schreibt. Das erlaubte Kilo habe der Mann mitnehmen dürfen."
Zu viele Pilze gesammelt: 80-Jähriger am Grenzübergang Rheinfelden erwischt

Pilzqualität unzureichend

Zoll schmeißt Pilze in Müll und kassiert Bußgeld
200 Euro Strafe! Senior (80) sammelte zu viele Pilze

Hätte man die "schlechten Pilze" vorher aussortiert und neu gewogen, wären vielleicht 720 gr. übrig geblieben, behalten surfte er ein ganzes Kilo. Es ist nicht zu erwarten, dass Wildschweine und Rotwild gegen den Maul-Raub protestieren.

Der Mann hatte statt der erlaubten Obergrenze von einem Kilo drei Kilo überwiegend Pfifferlinge und Steinpilze mitgenommen.

"Sheriff von Nottingham"

"Wie viele Pilze man in einem Wald sammeln darf, ist regional geregelt, in Baden-Württemberg etwa im Landeswaldgesetz. Dieses erlaubt es, geringe Mengen von Pilzen zum eigenen Verbrauch zu sammeln. „Grundsätzlich sollten nur so viele Pilze gepflückt werden, dass es für ein schmackhaftes Pilzgericht reicht und keine unverhältnismäßig große Menge“, heißt es auf der Website des Landes Baden-Württemberg.
(Allerdings taucht der Begriff "Pilze" im Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 tatsächlich nur einmal in einer Auflistung auf.
 "Walderzeugnisse:
pflanzliche Erzeugnisse des Waldes wie
a) Waldbäume und -sträucher oder Teile davon,
b) Samen, Nüsse, Beeren, Zapfen, Pilze und sonstige wildwachsende Waldfrüchte (Waldfrüchte),"

Vorschriften, die niemand braucht

Knapp 130 km vom Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn entfernt in Altdorf in der Schweiz hatte der Überlieferung nach bereits im Jahr 1307 ein eifriger Ordnungshüter derartige Aufmerksamkeit erregt, dass er sogar Eingang gefunden hat in der deutschen Weltliteratur. Als Wächter des Hutes stellt er beinahe den ollen Querdenker Wilhelm Tell in der Schatten, der sich bereits geweigert hatte jeden Unsinn mit zu machen und einen Hut auf einer Stange mit hoheitlichen Ehren zu Grüßen.

"Ein Gesslerhut ist redensartlich eine Einrichtung, deren einzig sinnfälliger Zweck die öffentliche Erzwingung untertänigen Verhaltens ist. Wikipedia"

Der "Hüter der deutschen Pfifferlinge" 

Wer gehorchen kann, muss nicht mehr selber denken. 

Respekt vor dem Alter wird unwichtig, wenn ein Fremder mit der klaren Absicht unsere Bodenschätze zu stehlen durch einen Wald auf deutsches Gebiet eindringt, muss dieser mit der ganzen Härte des Gesetzes  bestraft werden.

Wie ich gern zu sagen pflege:
"Ich denke, darum bin ich" -
andere denken nicht und die sind auch . . . 

Zu viele Pilze gesammelt - Bußgeld für 80-Jährigen

Pfifferlinge
der-gesslerhut-wilhelm-tell.jpg
Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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