Finanzamt Dinslaken informiert
Grundsteuer-Hotline unterstützt bereitwillige Bürger zwischen den Feiertagen und auch in 2023

Foto: Finanzverwaltung NRW

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung unterstützt die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Feiertagen und im neuen Jahr bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Telefonhotline des Finanzamts Dinslaken ist vom 27. bis zum 30. Dezember 2022 und im neuen Jahr ab dem 2. Januar 2023 besetzt. Die digitale Info-Plattform unter www.grundsteuer.nrw.de ist rund um die Uhr, auch an den Feiertagen, erreichbar.

„Bei Fragen zur Grundsteuererklärung oder zur Abgabe mit ELSTER unterstützen unsere Expertinnen und Experten in der Grundsteuer-Hotline auch zwischen Weihnachten und Silvester sowie im neuen Jahr“, erklärt Reusmann, Leiterin des Finanzamts Dinslaken. „Eigentümerinnen und Eigentümer, die die ruhigen Tage für die Erledigung ihrer Erklärung nutzen und dabei Fragen haben, erreichen uns wie gewohnt von 9 bis 18 Uhr unter 02064-445-1959.“

Die digitale Abgabe der Grundsteuererklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. Dies kann auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzen beispielsweise die Kinder ein Benutzerkonto, können die Eltern dieses mitnutzen“, so die Vorsteherin. „Viele reisen über die Feiertage in die Heimat und besuchen ihre Familien. Wir empfehlen, diese Gelegenheit auch zu nutzen, um beispielsweise die Eltern bei der Abgabe der Erklärung zu unterstützen.“

Abgabefrist endet am 31. Januar 2023
„Wir rufen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dazu auf, dies jetzt zu tun“, so die Leiterin. „Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man in diesem Jahr ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht.“

Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann im Grundsteuerportal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück aufrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.
Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. „Unsere ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen und Erklär-Videos führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER“, sagt Reusmann. Außerdem stehen Check-Listen bereit, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind. Ein umfangreiches FAQ beantwortet die häufigsten Fragen an der Hotline.

Digital abgeben mit ELSTER
Die Abgabe der Erklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem unterstützt ELSTER mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft über die digitale Endkontrolle die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
  • Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung:

  • Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
  • Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
  • Grundsteuer-Hotline unter 02064-445-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
  • Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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