Osterfeuer bis Mittwoch anmelden

Foto: Archiv: André Elschenbroich

Bereits 51 Osterfeuer sind beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten angemeldet. Heike Hein, die seit Jahren die Anmeldungen annimmt und über Auflagen für Brauchtumsfeuer informiert, erwartet auch noch in der kommenden Woche zahlreiche Anmeldungen, da in Dorsten am Karsamstag und Ostersonntag in aller Regel etwa 100 Osterfeuer entzündet werden.

Osterfeuer darf nicht zur Qual für die Nachbarn werden. Mit dem Beginn der Osterzeit werden an vielen Stellen trockene Äste, Zweige und kräftige Holzscheite gesammelt, um am Karsamstag und Ostersonntag ein Osterfeuer zu entzünden.

Diesen, seit vielen Jahrhunderten bestehenden Brauch nehmen immer mehr unbedachte Mitbürger zum Anlass, sich gleichzeitig ihrer Abfälle zu entledigen: und das ist verboten. Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ist nur zu Ostern erlaubt, und dies auch nur, wenn es sich um ein „Brauchtumsfeuer“ handelt. Ansonsten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art auch Baum- und Strauchschnitt nach § 7 Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten.

Um das Brauchtumsfeuer nicht zu einer Belastung für Nachbarn und Umwelt werden zu lassen, muss das Feuer bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

1. Veranstalter müssen größere Organisationen wie z. B. Kirchengemeinden, Vereine, Verbände sein, die eine derartige Veranstaltung für eine größere Teilnehmerzahl durchführen.

2. Die Veranstaltung muss in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Osterfeiertagen stattfinden (nicht Wochen vorher oder nachher).

3. Auch für Brauchtumsfeuer dürfen nur pflanzliche Abfälle (Schlagabraum, Schnittholz, Kleinhölzer etc.) verwendet werden. Das Material muss weitestgehend trocken und frei von Verpackung oder sonstigen Anhaftungen sein.

Um das Ablagern von fremdem Müll, Hausrat, Sperrmüll etc. zu vermeiden, sollte der Grünabschnitt zweckmäßiger Weise erst wenige Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Zum Schutz der Kleintiere muss das Feuerungsmaterial am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.

4. Zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers darf lediglich Papier, Stroh, Reisig o. ä. genutzt werden. Die Verwendung von Altreifen, Mineralölen und anderen stark rauchentwickelnden oder belastenden Stoffen ist verboten.

5. Der Abstand zu Gebäuden und Anpflanzungen muss groß genug sein, um Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belastungen durch Luftverunreinigungen zu verhindern. Die einzuhaltenden Mindestabstände können beim Ordnungsamt er-fragt werden.

6. Der Abrennhaufen darf eine Grundfläche von 5x5 m und ein Gesamtvolumen von 50 m3 nicht überschreiten und muss von einem 15 m weitem Ring umgeben sein, der frei von Schlagabraum und ähnlich brennbaren Stoffen ist.

7. Das Feuer soll nicht zu früh aufgeschichtet werden und ist vor dem Anstecken noch einmal umzuschichten, da oftmals Tiere Unterschlupf in solchen Aufschichtungen suchen.

8. Die Feuer sind dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Auf-sichtspersonen dürfen die Verbrennungsstätte erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Geeignetes Material zum Löschen des Feuers ist bereitzuhalten.

9. Ein vorhandenes Feuer ist bei aufkommendem starken Wind unverzüglich zu löschen.

10. Nach Beendigung des Feuers sind Verbrennungsrückstände sofort in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.

Osterfeuer müssen bis Mittwoch vor Karfreitag (04.04.2012) beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten, Rathaus, Halterner Str. 5, 46284 Dorsten (Tel. 02362 / 66 37 52 oder 66 37 51) angemeldet werden. Ort des Osterfeuers sowie Name und Telefon-Nr. der für das Abbrennen des Osterfeuers verantwortlichen Personen sind anzugeben. Auf der Homepage www.dorsten.de unter dem Link Bürgerservice (Suchbegriff "Ostern" "Osterfeuer") ist der Anmeldevordruck, für ein Osterfeuer zu finden. Er ist online ausfüllbar, muss dann ausgedruckt werden und zum Ordnungsamt der Stadt Dorsten gesandt werden.

Wer noch Fragen zum Osterfeuer hat, wendet sich an das Ordnungsamt
(Tel. 02362 / 663751 oder 663754) oder die Umweltabteilung (Tel. 02362 / 663523).
Wer Fragen zur Entsorgung seiner Grünabfälle hat wendet sich bitte an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten (Tel. 02363 / 665620).

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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