Diesel-Fahrverbot
Verbot für Dieselfahrzeuge in Gelsenkirchen, Essen und auf der A40?

Deutsche Umwelthilfe erwirkte erstes Autobahn-Diesel-Fahrverbot auf der A40 im Ruhrgebiet sowie Diesel-Fahrverbote für Essen und Gelsenkirchen. | Foto: Pixabay
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Ruhrgebiet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute (15. November) über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in den Städten Essen und Gelsenkirchen entschieden und beiden Klagen stattgegeben: Der Luftgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, ist schnellstmöglich einzuhalten, spätestens im Jahr 2019. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung jeweils im gesamten Stadtgebiet.  

Für die Stadt Essen hat das Gericht entschieden, dass die Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot für 18 Stadtteile inkl. der Stadtmitte als „Blaue Umweltzone“ in den Luftreinhalteplan aufzunehmen hat. Dieses gilt ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel unterhalb der Abgasnorm Euro 5 und Benziner unterhalb der Norm Euro 3. Zum 1. September 2019 ist das Verbot auf Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu erweitern.

Zum ersten Mal in Deutschland wurde von einem Gericht auch ein Diesel-Fahrverbot für eine Bundesautobahn verfügt. Ab dem 1. Juli 2019 gilt dies auf der Autobahn A40 für Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe Euro 4/IV, ab dem 1. September 2019 wird dieses für Euro 5/V Diesel ausgedehnt.

Grund ist die hohe Belastung einer Wohnsiedlung in Essen-Frohnhausen, hier führt die Bundesautobahn unmittelbar vorbei. Das Gericht hat zusätzlich dem Land die Prüfung weiterer Fahrverbote für neun weitere Verdachtsfälle außerhalb der „Blauen Umweltzone“ mit Frist bis zum 1. April 2019 auferlegt.  

Für die Stadt Gelsenkirchen, welche mit 46 µg NO2/m3 geringere Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 als Essen aufweist, muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen ein streckenbezogenes Diesel-Fahrverbot auf der besonders belasteten Kurt-Schumacher-Straße festlegen. Dieses muss zum 1. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 und alle Benziner unterhalb der Abgasnorm Euro 3 in Kraft treten.

IHK zum Fahrverbot in Gelsenkirchen

Jaeckel: "Übergangsfristen und Ausnahmen notwendig"

Auf die wirtschaftlichen Folgen des heutigen (15. November) Gerichtsurteils zur Luftreinhaltung in Gelsenkirchen weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen hin:

„Das vom Verwaltungsgericht geforderte Fahrverbot auf der Kurt-Schumacher-Straße schränkt die Mobilität von Unternehmen wie auch die ihrer Mitarbeiter spürbar ein und hat deutliche Auswirkungen auf den Handel und seine Kunden“, kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel das Urteil.

„Ein Fahrverbot über die bereits bestehenden Beschränkungen für den Lkw-Durchfahrtsverkehr hinaus ist aus Sicht der IHK keine nachhaltige Maßnahme, um die Luftqualitätsziele in Gelsenkirchen zu erreichen“, sagte Jaeckel.

„Die regionale Wirtschaft hatte darauf gehofft, dass die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts stärker berücksichtigt werde“, betonte der IHK-Hauptgeschäftsführer.

Demnach sind Verkehrsverbote für bestimmte Fahrzeuge ausnahmsweise zulässig, wenn keine anderen geeigneten Maßnahmen zur Verfügung stehen, die Grenzwerte für die Luftqualität so schnell wie möglich zu erreichen. „Die Stadt Gelsenkirchen hat bereits mit dem 6-Punkte-Plan für die Kurt-Schumacher-Straße Anstrengungen unternommen, um die NO2-Werte zu senken und wird dies auch mit der Umsetzung des Green City Plans weiter fortführen“, sagte Jaeckel. Mit Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 hält die IHK es nun für erforderlich, die hier ausdrücklich erwähnten Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen für Betriebe im Luftreinhalteplan für Gelsenkirchen zu verankern.

Durch ein Fahrverbot werde der Schadstoffausstoß innerhalb der Stadt lediglich verlagert, sagte Jaeckel: „Dadurch, dass Umwege gefahren werden, wird der Schadstoffausstoß möglicherweise sogar noch erhöht.“ Anstelle des Fahrverbots sollten Maßnahmen, wie der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur, die Verbesserung des Verkehrsflusses und ein optimiertes Baustellenmanagement weiter forciert werden. Auch die fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotten wird nach Einschätzung der IHK dazu beitragen, dass der Grenzwert in Gelsenkirchen kurz- bis mittelfristig eingehalten werde.

Insgesamt sei ein Trend in Gelsenkirchen erkennbar, dass die Stickstoffdioxid-Werte auch ohne Diesel-Fahrverbote kontinuierlich sinken. Mit alternativen Maßnahmen sei es in den vergangenen fünf Jahren gelungen, die NO2-Werte von 53 µg/m³ (2013) auf 46 µg/m³ pro Jahr zu senken – trotz zahlreicher Baustellen auf der Kurt-Schumacher-Straße sowie der Sperrung der Hafenmundbrücke.

„Das vom Verwaltungsgericht geforderte Fahrverbot auf der A 40 trifft die regionale Wirtschaft hart“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel. 

„Eine Teilung des Verkehrs in zulässige und unzulässige Teilnehmer könnte das bereits überlastete Straßennetz im Ruhrgebiet weiter kollabieren lassen und wird zu Umwegen und längeren Fahrzeiten führen: Die Menschen müssen zu ihren Arbeitsplätzen, die Waren zu den Kunden. Der Öffentliche Personennahverkehr stellt gerade zu Stoßzeiten für viele Menschen keine Alternative dar. Nun besteht akuter Handlungsbedarf.“

Deutsche Umwelthilfe erwirkte erstes Autobahn-Diesel-Fahrverbot auf der A40 im Ruhrgebiet sowie Diesel-Fahrverbote für Essen und Gelsenkirchen. | Foto: Pixabay
Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen. | Foto: IHK
Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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