Kommunalwahlen Schermbeck
Beantragung von Briefwahlunterlagen

In Schermbeck sind knapp 12.000 Personen für die Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 14 Stimmbezirke und fünf Briefwahlbezirke ein. Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen werden in dieser Woche zugestellt.  | Foto: Symbolbild
  • In Schermbeck sind knapp 12.000 Personen für die Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 14 Stimmbezirke und fünf Briefwahlbezirke ein. Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen werden in dieser Woche zugestellt.
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In Schermbeck sind knapp 12.000 Personen für die Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 14 Stimmbezirke und fünf Briefwahlbezirke ein. Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen werden in dieser Woche zugestellt.

Ab Donnerstag, 20. August 2020, ist das Briefwahlbüro im Sitzungszimmer des Schermbecker Rathauses geöffnet. Dort haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und mit den Briefwahlunterlagen auch direkt zu wählen. Geöffnet ist das Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Am Freitag vor der Wahl, 11. September 2020, hat das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Es ist für Menschen mit Gehbehinderung über den Haupteingang zu erreichen.

Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Zur Erleichterung der Antragstellung ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt. Es ist vom Wähler grundsätzlich eigenhändig zu unterzeichnen und dem Wahlamt zu übersenden oder vor Ort vorzulegen. Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss hierzu eine schriftliche Vollmacht mitbringen.

Ferner kann auch mit einem Smartphone oder einem Tablet der auf Rückseite vorhandene QR-Code gescannt werden, um zu der Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen zu gelangen. Außerdem besteht die Möglichkeit, über die Internetseite der Gemeinde Schermbeck auf schermbeck.de einen Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen.

Auf Grund der Coronapandemie wird der Zutritt zum Rathaus auch für die Beantragung der Briefwahl über die Zentrale gesteuert. Ein Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen wird nicht benötigt. Ferner kann der Zutritt in das Rathaus nur erfolgen, wenn mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel die Hände desinfiziert werden. Auf Grund der Steuerung des Zutritts und des begrenzten Einlasses kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Ansprechpartner im Wahlamt Schermbeck

Das Wahlamt der Gemeinde Schermbeck erreichen Wähler während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Weseler Straße 2, wie folgt:

Herr Böcker, Zimmer 203, 1. OG
Tel.: 02853 – 910 203
wahlamt@schermbeck.de
www.schermbeck.de

Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses:

  • Montag: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
  • Dienstag: 8.30 – 12.00 Uhr
  • Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
  • Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
  • Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr

Quelle: Gemeinde Schermbeck

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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