Bestandsaufnahme: Stadt Dorsten zählt die Hunde

Hexe hat nichts zu befürchten: Herrchen hat die verrückte Mischlinmgsdame ordnungsgemäß angemeldet. | Foto: André Elschenbroich
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In der Zeit vom 7. Mai bis zum 13. Juli führt die Stadt Dorsten eine Hundezählung im gesamten Stadtgebiet durch. Die Bestandsaufnahme soll sicherstellen, dass alle Hundehalter ihre Hunde versteuern. Halter nichtversteuerter Hunde müssen mit einer Nachversteuerung, gegebenenfalls auch mit einem Bußgeld, rechnen.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen dem Haushalt der Stadt zur Erfüllung der allgemeinen Aufgaben zu. Da die Finanzlage bekanntermaßen sehr angespannt ist, ist die Stadt Dorsten auf diese Einnahmen angewiesen.

Mit der Durchführung der Hundezählung ist die Firma Adler Kommunalservice GmbH aus Aachen beauftragt worden. Die Mitarbeiter dieses Unternehmens werden sämtliche Haushalte aufsuchen und die Bewohner nach einer Hundehaltung befragen. Alle Mitarbeiter der Firma Adler sind im Besitz einer Legitimation der Stadt Dorsten und können sich entsprechend ausweisen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter der Firma Adler nicht berechtigt sind, Wohnungen zu betreten.

Sofern in einem Haushalt niemand angetroffen wird, wird ein Informationsschreiben hinterlegt, mit dem über die Steuerpflichten informiert wird.

Werden bei der Bestandsaufnahme nicht versteuerte Hunde festgestellt, müssen die Halter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Anmeldepflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Daher wird empfohlen, eine fehlende Anmeldung kurzfristig nachzuholen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die in NRW von allen Kommunen erhoben wird. Dabei sind grundsätzlich alle Hunde steuerpflichtig, die im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen in einem Haushalt gehalten werden. Ausnahmen bestehen nur für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen dienen oder die nachweislich für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst verwendet werden. Die Steuerpflicht besteht auch für Hundehalter, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.

Hunde anmelden

Zusätzliche Informationen zur Hundesteuer sind auf der Internetseite der Stadt Dorsten unter dem Stichwort Hundesteuer zu erhalten. Dort ist auch ein Anmeldevordruck hinterlegt. Zudem kann eine Anmeldung telefonisch (02362/663610), per e-mail (kommunale-finanzen@dorsten.de), per Fax (02362/665722), schriftlich oder persönlich in der Steuerabteilung (Rathaus Halterner Straße 5, Zimmer 305) und im Bürgerbüro erfolgen.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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