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Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden
Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren Spezial“ greift auch bei Starkregen

Jan Leufgen, Berater der R+V Versicherung im Hause der Vereinten Volksbank.
  • Jan Leufgen, Berater der R+V Versicherung im Hause der Vereinten Volksbank.
  • hochgeladen von Olaf Hellenkamp

Die Unwetterkatastrophe an der Ahr, in der Eifel und im Sauerland hat bei vielen Menschen zuerst tiefe Bestürzung und dann eine große Hilfsbereitschaft erzeugt. Mit etwas Abstand zu den schlimmen Folgen und dem menschlichen Leid mehrt sich jedoch auch die Zahl der Mitglieder und Kunden, die bei den Versicherungsexperten in der Vereinten Volksbank nachfragen, ob ihr Eigentum gegen Starkregen noch gut genug geschützt sind.

"Schließlich nehmen Wetterextreme auch in unserer Region seit Jahren spürbar zu", sagt R+V-Berater Jan Leufgen. Überflutete Straßen, umgestürzte Bäume und vollgelaufene Keller oder Garagen sind die Folge. "Wer gut versichert ist, dem wird der finanzielle Schaden ersetzt", so Leufgen weiter: "Doch was viele nicht wissen: Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden."

Hat zum Beispiel ein Sturm einige Fenster eingedrückt, es regnet rein und im Keller steht das Wasser, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Trocknung auf. Die Versicherung zahlt außerdem für Schäden, wenn sie durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Hagel oder Blitzeinschlag verursacht werden.

Ist das Wasser jedoch bei einem Unwetter durch eine Überschwemmung oder einen Rückstau der Kanalisation ins Haus gelangt, greift dieser Schutz nicht, da es sich um einen Elementarschaden handelt. „Solche Schäden sind oft mit immens hohen Aufwänden für die Betroffenen verbunden, losgelöst von dem Ärger, den man damit hat“, erklärt Jan Leufgen, der sein Beratungsbüro in der Vereinten Volksbank in Dorsten am Südwall hat.

Damit die Bewohner am Ende nicht im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen bleiben, bietet der genossenschaftliche Versicherungspartner der Vereinten Volksbank, die R+V, zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren“ an. Dieser umfasst auch Schäden, die durch Überschwemmungen, witterungsbedingten Rückstau (wenn das betroffene Rohrsystem der Versorgung des versicherten Gebäudes dient), Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkungen, Schneedruck oder Lawinen ausgelöst werden.

Doch gerade Starkregen führt oft nicht zu einer kompletten Überschwemmung des Grundstücks. Deshalb hat die R+V nun als einer der ersten Versicherer in Deutschland den bisherigen Naturgefahren-Schutz erweitert: „Weitere Naturgefahren Spezial“ heißt der neue Zusatzbaustein, der Schäden durch Starkregen sowie Teilüberschwemmungen absichert – auch wenn weniger als 50 Prozent der Grundstücksfläche betroffen sind. Er greift auch bei Schäden durch Wasser, das aus Rohren oder deren zugehörigen Einrichtungen austritt, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, etwa Regenwasser für den Garten aus der eigenen Regenwasser-Nutzungsanlage.

Ansprechpartner:

Jan Leufgen
Berater R+V Versicherung
Vereinte Volksbank
02362 204-281
0151 26413168

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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