Sie zeigen vorm Rathaus Flagge gegen große Gehaltsschere
Frauen feiern "Equal Pay Day"

Das Aktionsbündnis lädt ein, Flagge gegen Entgeltungleichheit vorm Rathaus zu zeigen. | Foto: Foto: Stadt DO
  • Das Aktionsbündnis lädt ein, Flagge gegen Entgeltungleichheit vorm Rathaus zu zeigen.
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Gleiches Entgelt für Männer und Frauen wird am "Equal-Pay-Day" gefordert. Am 18. März steht dabei das deutsche Steuersystem im Fokus, welches mit dem Ehegattensplitting dazu beiträgt, dass die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern soweit auseinander geht, wie in kaum einem anderen Land der EU.
Am Equal Pay Day gibt's um 17 Uhr einen Marsch durch die City und um 18 Uhr ein Red-Dinner im Rathaus, wo der Dortmunder Kurzfilm zum Equal Pay Day gezeigt wird. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden können sich Frauen unter: Equal Pay Day.

Teilzeitarbeit und Minijobs

sind die Hauptursache für das Auseinanderklaffen der (Stunden-) Löhne von Frauen und Männern.Im Steuerecht erhalten Verheiratete eine Sonderstellung, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.  
Die Steuerklassenkombination 3/5 verhilft dem gut verdienenden Ehepartner zu einem relativ hohen monatlichen Nettolohn. Dieser Vorteil fällt umso größer aus, je größer der Gehaltsunterschied zwischen dem Ehepaar ist. Für den Wenig(er)verdienenden sind die Abzüge besonders hoch und das ausgezahlte Gehalt besonders niedrig.

Kurzfristiger Vorteil

Der kurzfristige Steuervorteil hat Folgen für den teilzeitarbeitenden, "hinzuverdienenden“ Partner, oft ist dies die Frau: Sie wird davon abgehalten, durch ihre Arbeit wirtschaftlich unabhängig zu sein und ‚gutes Geld‘ verdienen zu wollen. Dies hat dramatische Folgen bei einer Scheidung und der Rente sowie bei Lohnersatzleistungen. Denn die Steuervorteile des Ehegattensplittings rächen sich, wenn die Ehe scheitert und der Gesetzgeber die geschiedene Frau zwingt, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen. In der Rente zählt nur, was sie sich selbst erarbeitet.
Zudem: Die Lohnersatzleistungen werden nach dem Nettolohn berechnet: Frauen in Steuerklasse 5 erhalten weniger Eltern,- Kranken- und Arbeitslosengeld.

Alleinerziehende benachteiligt

"Gleichstellungspolitisch ungerecht ist auch, dass neben den unverheirateten Paaren auch die Alleinerziehenden nicht davon profitieren. Offiziell werden in Deutschland Gleichberechtigung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf in verschiedenen Lebensmodellen unterstützt. Doch im Steuerrecht herrscht nach wie vor die "Hausfrauenehe“ der 1950er Jahre", argumentieren die Frauen vom Dortmunder Aktionsbündnis, "die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten der Individualbesteuerung der erzielten Einkommen würde also wesentlich zum Equal Pay beitragen." 
Deshalb fordern sie die Abschaffung des Ehegattensplittings mit Übergangsregelungen für langjährig verheiratete Paare.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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