Jobcenter MK nicht up to date - Spanische Familie erhält Hartz IV

Nach 25 Jahren ununterbrochener Erwerbsarbeit in Spanien geriet der Bäckermeister S. unverschuldet in die Arbeitslosigkeit.

Bei einer offiziellen Arbeitslosenquote in Spanien von 26,6 Prozent im September 2013 waren die Jobchancen in der Heimat gering und die Familie entschied sich dazu der alten Heimat den Rücken zuzukehren, um nach Deutschland zu gehen, wo die Jobchancen nach offizieller Lesart um ein Vielfaches höher lagen. Immerhin prahlte die Bundesregierung weltweit mit einer Arbeitslosenrate in Deutschland von nur 6,5 Prozent (bzw. 5,2 Prozent) im gleichen Zeitraum und propagiert dazu noch medienwirksam, dass arbeitswillige Facharbeiter händeringend gesucht werden.
Solche Berichte hatte wohl auch die spanische Familie ermutigt, die Möglichkeiten der innereuropäischen Freizügigkeit zu nutzen, um die eigene Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.

Nachdem der Fall über einige Wochen in Print- und TV-Medien diskutiert wurde, wird die rechtliche Darstellung im Rahmen des Projektes der beispielklagen.de der Öffentlichkeit zugängig gemacht.

Das Schicksal der Familie hat viel Aufmerksamkeit erregt. Respekt und Wertschätzung für die Familie, aber auch Fremdenfeindlichkeit wurden geäußert. Allerdings nur von solchen, die diese Familie nicht persönlich kennengelernt haben. Die vielleicht wertvollsten Reaktionen auf die Medienberichterstattung, waren einige Bewerbungsvorschläge, die auch sogleich dankbar aufgegriffen wurden. Es bleibt zu wünschen, dass die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.

Bei der rechtlichen Aufbereitung des Themas Freizügigkeit in Europa in der Presse, war ein Artikel bei heise.de herausstechend, weil der Verfasser offensichtlich auch die Urteilsbegründung des Sozialgericht Dortmund gelesen und gewürdigt hat, während andere Medien, keine eigene Recherche erkennen ließen.

Die Auswirkungen der Freizügigkeit auf die Sozialsysteme werden noch gründlich zu erforschen sein. Bereits wenige solide Zahlen brachten in der Diskussion bei Sandra Maischberger die EU-Gegner aus der Fassung.

Über die weiterführenden Rechtsfragen wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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