Beschlussfassung zur Bewohnerparkzone Dortmunder Hainallee in die Wege geleitet
Parkplätze für Anwohner

In den citynahen Vierteln wie der Hainallee herrscht hoher Parkdruck. Wer im Weg parkt kann abgeschleppt werden.   Die Stadt beschloss 2013 Parkzonen für Anwohner einzurichten. Nach einer endgültigen Entscheidung über das Parkkonzept im Mai sollen sie rund um die Hainallee umgesetzt werden.   | Foto: Archiv
  • In den citynahen Vierteln wie der Hainallee herrscht hoher Parkdruck. Wer im Weg parkt kann abgeschleppt werden. Die Stadt beschloss 2013 Parkzonen für Anwohner einzurichten. Nach einer endgültigen Entscheidung über das Parkkonzept im Mai sollen sie rund um die Hainallee umgesetzt werden.
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  • hochgeladen von Antje Geiß

Der Verwaltungsvorstand hat über den aktualisierten Entwurf zur Bewohnerparkzone Hainallee beraten und ihn zur Beschlussfassung an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost weitergeleitet.

Ein erster Entwurf für ein Bewohnerparkkonzept „Hainallee“ war der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bereits Mitte 2019 vorgestellt worden und wurde anschließend der Bewohnerschaft des Quartiers in einer Dialogveranstaltung zur Diskussion gestellt. Die dort gemachten Anregungen und Fragestellungen der Bewohnerschaft und der Ortspolitik wurden geprüft und nach Möglichkeit in das endgültige Bewohnerparkkonzept übernommen.

In der weiteren Bearbeitung waren weitere Details zu lösen – bautechnischer Art (beispielsweise zum Fahrbahnuntergrund an einzelnen Stellen), aber auch Klärungen zu den Rettungswegen. Insofern war bis zum jetzt vorgelegten Konzept noch einmal mehr Zeit und Arbeit erforderlich.

43 Prozent nur für Bewohner

Dieses Konzept für eine Bewohnerparkzone sieht für die 1.069 insgesamt im Quartier vorhandenen, öffentlichen Stellplätze im Straßenraum vor, dass 458 Stellplätze (43 %) ausschließlich für
BewohnerInnen mit einem Bewohnerparkausweis reserviert werden. Weitere 482 Stellplätze (45 %) werden entgeltlich (Parkschein / HandyTicket) oder zeitlich (Parkscheibe) bewirtschaftet. 129 Stellplätze (12 %) bleiben gänzlich unbewirtschaftet.

Mit Ausweis alle Flächen nutzbar

Nutzbar für die Bewohnerschaft sind also nach wie vor sämtliche Stellplätze im Quartier (100%), da Personen mit Bewohnerparkausweis auch auf bewirtschafteten Stellplätzen kostenfrei und zeitlich unbegrenzt parken dürfen. Somit haben die BewohnerInnen des Quartiers zukünftig klar bessere Chancen auf einen wohnortnahen Stellplatz als bisher.

Anwohner erhalten Information

Voraussetzung ist ein Bewohnerparkausweis, der gegen eine geringe Gebühr von 30,70 € pro Jahr bei den Bürgerdiensten beantragt werden kann. Ein solcher Antrag kann erfolgen, wenn die Zone baulich umgesetzt wird. Die betroffenen BürgerInnen erhalten dazu gesondert Informationen in ihre jeweiligen Briefkästen. Wenn das Konzept von der Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 4. Mai 2021 beschlossen wird, geht der Auftrag zur Umsetzung an das Tiefbauamt und wird dort so bald wie möglich realisiert. Etwas gedulden müssen sich die BürgerInnen jedoch noch bis zur Realisierung, denn erst nach dem Beschluss kann das Tiefbauamt starten und etwas Vorlauf braucht die
Installation auch.

Nicht-Anwohner: Nach Alternativen umsehen

Durch die Formen von entgeltlicher und zeitlicher Bewirtschaftung haben auch alle weiteren berechtigten Nutzungen durch BesucherInnen, KundInnen, Beschäftigte weiterhin gute Möglichkeiten, einen Stellplatz zu finden. Für Menschen, die nicht in dem Quartier wohnen und
dennoch z.B. für einen ganzen Tag einen Stellplatz suchen, empfiehlt die Verwaltung, sich rechtzeitig nach Alternativen umzuschauen. Das können P+R-Parkplätze sein, die alle mit einer sehr guten Anbindung ausgestattet sind (S-Bahn, U-Bahn, teils Leihfahrräder), oder die Parkhäuser und Tiefgaragen, die ebenfalls grundsätzlich in der Nähe zu finden sind. Für den einen oder die andere kommt mittlerweile immer mehr in Betracht, die ganze Fahrt auf Bus, Bahn und Rad umzustellen.
Insbesondere für regelmäßige Fahrten von Berufspendlern ist das eine Alternative.

Hoher "Parkdruck" festgestellt

Die Bestandsaufnahmen und Problemanalysen zum Parken wurden von einem Gutachterbüro im September 2018 (also zu einem Zeitpunkt, alsder Verkehr noch nicht durch die Corona-Pandemie beeinflusst war) durchgeführt und durch den Geschäftsbereich Mobilitätsplanung qualifiziert. Während der Erhebungen der Auslastung zu verschiedenen Uhrzeiten herrschte im Untersuchungsgebiet hoher bis sehr hoher Parkdruck. Aus diesem Grund ist auch formal gemäß der
entsprechenden Verwaltungsvorschrift die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zulässig. Das Untersuchungsgebiet wird im Norden durch die S-Bahn Linie und den Haltepunkt „Stadthaus“ begrenzt, im Osten durch die Märkische Straße und das „Stadewäldchen“. Im Süden grenzt das Untersuchungsgebiet an den Rheinlanddamm, im Osten bildet die Ruhrallee (Bundesstraße 54) die Grenze.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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