Landesregierung richtet Corona-Testzentren an nordrhein-westfälischen Flughäfen ein
Flugreisende aus Risikogebieten können sich in Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück kostenlos testen lassen

Foto: pixabay/Sikora

Laut Mitteilung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales richtet die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe Corona-Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück ein. Flugreisende aus den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Risikogebieten erhalten dort die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Weitergegeben hat die KVWL diese Informationen.

Die Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf und Dortmund nehmen bereits am morgigen Samstag (25. Juli) ihre Arbeit auf. Der Start des Testzentrums am Flughafen Münster/Osnabrück ist für kommenden Dienstag (28 .Juli) geplant. Am Flughafen Köln/Bonn plant die Landesregierung, das bislang von der Stadt Köln und der Johanniter Unfallhilfe betriebene Testzentrum einzubinden.

„Die Testzentren werden an allen nordrhein-westfälischen Flughäfen mit regulären Flugverbindungen aus Risikogebieten eingerichtet. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen – gerade in der Urlaubszeit. Ich danke allen Beteiligten, die das so zügig, unbürokratisch und pragmatisch ermöglicht haben – insbesondere den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Betreibern der Flughäfen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, sagt: „Gerne unterstützen wir das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf bei dem Vorhaben, Reiserückkehrern aus Risikogebieten direkt am Flughafen einen Coronatest anzubieten. Wir haben binnen weniger Tage in enger Abstimmung mit dem Ministerium und mit großer Unterstützung des Flughafens Düsseldorf die Voraussetzungen für Testungen in großer Zahl geschaffen. Zwei bis drei Ärztinnen und Ärzte werden hier unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen die Reisenden parallel abstreichen können. Die Proben gehen vier Mal am Tag direkt ins Labor. Die Reisenden können in der Regel innerhalb von drei Tagen online checken, wie der Test ausgefallen ist.“

KVWL: "Schneller Aufbau der Testzentren gelungen"

„Mit der unmittelbaren Corona-Testung von Reiserückkehrern aus Risikogebieten an den Flughäfen tragen wir einen entscheidenden Teil zur weiteren Eindämmung des Coronavirus in Deutschland bei. Gleichzeitig ermöglichen wir den Reiserückkehrern – bei einem negativen Testergebnis – eine häusliche Quarantäne erheblich zu verkürzen“, sagt Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. „Dank der guten und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den Flughäfen in Westfalen-Lippe ist uns ein schneller Aufbau der Testzentren gelungen!“

Die Testzentren an den Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Münster/Osnabrück werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert. Honorarärztinnen und Honorarärzte sowie entsprechendes medizinisches Fachpersonal führen dabei die Tests durch. Am Flughafen Köln/Bonn erfolgt die Organisation und Durchführung der Tests zunächst weiterhin durch die Johanniter Unfallhilfe.

Info-Material in verschiedenen Sprachen

An allen vier Flughäfen werden zudem Informationsmaterialien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Einreise in Corona-Zeiten verteilt, die in vier verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch) erhältlich sind (https://www.mags.nrw/coronavirus).

Gesundheitsminister Laumann macht zudem nochmals deutlich, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben der Coronaeinreiseverordnung einhalten müssen (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200717_fassung_coronaeinrvo_ab_18.07.2020_lesefassung.pdf): „Die Regelungen sind für alle gesetzlich verpflichtend. Und jeder, der in ein Risikogebiet reist, muss wissen, was er da tut. Ich erwarte daher von jedem, der in ein Risikogebiet reist, dass er sich nach seiner Rückkehr in Quarantäne begibt oder ein negatives Testergebnis vorweisen kann, das nicht älter als 48 Stunden ist. Mit den Testzentren an den Flughäfen schaffen wir hier auf Kosten der Solidargemeinschaft ein zusätzliches Angebot. Wir alle müssen uns an die Regeln halten, damit wir gemeinsam das Virus so gut es geht bekämpfen können.“

Geldbuße von bis zu 25.000 Euro droht

Zum Hintergrund:
- An den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund und Münster/Osnabrück landen nach aktuellem Kenntnisstand wöchentlich mehr als 160 Flugzeuge mit voraussichtlich mehr als 15.000 Passagieren aus Gebieten, die derzeit vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen sind. Die Liste der Gebiete wird vom RKI fortlaufend aktualisiert (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).
- Laut den Vorgaben der nordrhein-westfälischen Coronaeinreiseverordnung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Von der Verpflichtung ausgenommen sind u. a. Personen, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.
- Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes geahndet und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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