Gesellschaft für Freiheitsrechte & Greenpeace
Versammlungsrecht durch Corona-Maßnahmen unverhältnismäßig eingeschränkt: "Staat muss Versammlungen ermöglichen"

"Gerade angesichts der aktuell gravierenden Grundrechtsbeschränkungen braucht die Demokratie den friedlichen Protest“, sagt Pauline Weller, Juristin und Projektkoordinatorin der GFF.  | Foto: Gesellschaft für Freiheitsrechte/Paul Lovis Wagner
  • "Gerade angesichts der aktuell gravierenden Grundrechtsbeschränkungen braucht die Demokratie den friedlichen Protest“, sagt Pauline Weller, Juristin und Projektkoordinatorin der GFF.
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Die Versammlungsfreiheit ist durch die Corona-Maßnahmen einzelner Bundesländer unverhältnismäßig stark beschränkt – das ist das Ergebnis einer Kurzstudie, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im Auftrag von Greenpeace anlässlich der abgesagten Ostermärsche erstellt hat. "Gerade angesichts der aktuell gravierenden Grundrechtsbeschränkungen braucht die Demokratie den friedlichen Protest“, sagt Pauline Weller, Juristin und Projektkoordinatorin der GFF. "Genau diese zivilgesellschaftlichen Interventionen geraten im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus momentan unter die Räder."

In Thüringen und Bayern kommen die Regelungen letztlich einem Verbot von Demonstrationen und Versammlungen gleich, in anderen Bundesländern scheitern Versammlungen an den Ausgangs-Beschränkungen. Dass es anders geht, zeigt Münster: Nach einem Eilantrag bei Gericht hat die Behörde eine Mahnwache gegen einen unmittelbar bevorstehenden Uranmüll-Transport von Gronau nach Russland unter Auflagen letztlich zugelassen. Die GFF und Greenpeace fordern die Bundesländer auf, in jedem Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen und Versammlungen nicht zu verbieten, wenn das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.

"Die Bundesländer müssen Ausnahmen für Demonstrationen schaffen, die Maßnahmen gegen die Ansteckungsgefahr beachten. Der Staat muss dafür sorgen, dass solche Demonstrationen soweit wie möglich ungestört stattfinden können", sagt Greenpeace-Expertin und Juristin Anna von Gall. Besonders im Hinblick auf die Beschränkungen der Versammlungsrechte schießen die Länder oft über das hinaus, was die Bund-Länder-Vereinbarungen vorsehen – und was aus verfassungsrechtlicher Sicht verhältnismäßig wäre. Am 5. April löste die Polizei etwa an mehreren Orten Demonstrationen des Bündnisses #LeaveNoOneBehind auf, die in Form von "individuellen Spaziergängen" durchgeführt werden sollten.

In einer Pressekonferenz am 6. April hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine rasche Lockerung der Maßnahmen ausgeschlossen und betont, dass die Rückkehr in den Alltag nur schrittweise funktionieren könne. Die GFF und Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, in diesem Prozess das Versammlungsrecht als wichtigen Punkt zu berücksichtigen.

Die Kurzstudie der GFF zur Lage der Versammlungsfreiheit in Deutschland ist Teil des Online-Monitoring-Projekts "Corona-Virus und Civic Space in Deutschland", in dem die GFF im Auftrag von Greenpeace die Folgen der Corona-Maßnahmen für die Zivilgesellschaft analysiert.

Die GFF-Kurzstudie zur Lage der Versammlungsfreiheit sowie Informationen über das Monitoring-Projekt "Corona-Virus und Civic Space in Deutschland" finden Sie unter: https://freiheitsrechte.org/corona-und-zivilgesellschaft/

Hier geht es zur Internetseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte: https://freiheitsrechte.org/

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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