CDU und CSU

Menschen in Not helfen, Zuwanderung ordnen und steuern,
Integration sichern Positionspapier von CDU und CSU Deutschland und Europa sehen sich der größten Zahl von Flüchtlingen seit Ende des Zweiten Weltkriegs gegenüber. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Flüchtlingsbewegung stellen unser Land auf allen Ebenen – in den Kommunen, in den Ländern und im Bund – vor eine der größten Herausforderungen überhaupt.

In dieser schwierigen Situation sehen sich CDU und CSU und die von ihnen
geführte Bundesregierung in einer besonderen Verantwortung. Die Menschen in
Deutschland vertrauen auf unsere Fähigkeit, auch schwierigste Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Sie erwarten von uns zu Recht, dass wir in der aktuellen Situation Führungsverantwortung für eine nachhaltig gute Lösung übernehmen.

CDU und CSU sind gemeinsam entschlossen, dieser Verantwortung gerecht zu
werden.

Unsere zentralen Ziele sind:
• Zuwanderung ordnen und steuern, sowie Fluchtursachen bekämpfen, um so
I. Nationale Maßnahmen
1) Entscheidung über Transitzonen im Landgrenzenverfahren gemäß geltender
EU-Richtlinie als vordringlichste Maßnahme zur besseren Kontrolle unserer
Grenze. In diesen Transitzonen wird für Asylbewerber aus sicheren
Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperre, mit Folgeanträgen und ohne
Mitwirkungsbereitschaft ein beschleunigtes Asylverfahren einschließlich
Rechtsmittelverfahren und Rückführung durchgeführt. Die Ausgestaltung
des Verfahrens erfolgt in enger Anlehnung an das Flughafenverfahren, das
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Hafteinrichtung ist. Eine Entscheidung hierüber soll noch in dieser Woche bis zum Treffen der drei Parteivorsitzenden und der Ministerpräsidenten-Besprechung am 5. November fallen.

2) Zur Vermeidung von Problemen soll schnellstmöglich zwischen Deutschland und Österreich ein besseres und faires Grenzmanagement vereinbart werden. Auf diese Weise wollen wir die Grenzregion entlasten, unseren humanitären Ansprüchen gerecht werden und ein geordnetes Verfahren der Zusammenarbeit gewährleisten. Hierzu errichten wir ein gemeinsames Zentrum der Polizeizusammenarbeit in unmittelbarer Nähe der Grenze sowie gemeinsame Polizeistreifen entlang der Grünen Grenze auf der Grundlage der Vereinbarungen der Innenministerien und der Bundeskanzlerämter beider Länder.

3) Wir werden das Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten
am 5. November insbesondere nutzen, um Fortschritte bei der
Beschleunigung von Asyl- und Rechtsmittelverfahren sowie bei der
Intensivierung von Rückführungen und Abschiebungen zu erzielen.

4) Zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation soll der Familiennachzug
für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von 2 Jahren
ausgesetzt werden.

5) Bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
soll die Erbringung von Sprach- und Integrationskursen künftig auf das
sogenannte soziokulturelle Existenzminimum angerechnet werden.

6) Die derzeit bestehende Vielzahl von Registrierungen und Erfassungen soll in
einem einheitlichen Flüchtlingsausweis gebündelt werden, der u.a.
Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen sein soll. Die dazu
notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden unverzüglich ergriffen.
7) Bund und Bundesländer sind in der Pflicht, eine konsequente und
nachprüfbare Anwendung der verabschiedeten und in Kraft getretenen
Verschärfungen bei Leistungsgewährungen und Rückführungen genauso
wie bei der Beschleunigung von Asylverfahren zu gewährleisten.

II. Notwendige Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene:

1. Das Europäische Recht verlangt einen strikten Schutz der Außengrenzen der
EU, der zurzeit nicht gewährleistet ist. Indem wir den Schutz der
Außengrenzen wiederherstellen, illegale Schleusungen und Migration
beenden, legale Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der Lastenteilungen
mit unseren Nachbarländern schaffen, werden wir die Zahl der Flüchtlinge
reduzieren.

Wir sprechen uns für die baldmöglichste Einberufung eines EU-Türkei-Gipfels
zur Verabschiedung der gemeinsamen Migrationsagenda aus. Dabei soll
Einvernehmen hergestellt werden über:
- die finanzielle Unterstützung der Türkei zur besseren Versorgung von
Flüchtlingen,

- die Vereinbarung eines legalen Flüchtlingskontingents aus der Türkei für die
EU insgesamt.

2. Deutschland wird ebenso wie die USA und andere Partner sein militärisches
Engagement in Afghanistan verlängern und so die Afghanen weiter
beschützen.

Außerdem halten wir den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens durch die EU sowie den Schutz und die Schaffung innerstaatlicher Fluchtalternativen (Schutzzonen) und die Konzentration der Entwicklungszusammenarbeit für dringlich. Vor diesem Hintergrund werden wir die Entscheidungsgrundlagen des BAMF für Afghanistan überarbeiten und anpassen.

3. Ebenso soll ein Rückübernahmeabkommen mit Bangladesch abgeschlossen
werden und das mit Pakistan bestehende Abkommen effektiver umgesetzt
werden.

4. Vom EU-Afrika-Gipfel am 14.11. in La Valetta erwarten wir ein klares Signal
zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Afrika sowie eine Neuausrichtung
und Verstärkung der Entwicklungszusammenarbeit mit Blick auf die
Reduzierung von Flüchtlingsbewegungen und den Abschluss von Rückübernahmeabkommen.

5. Wir erwarten noch in diesem Jahr die Herstellung der Funktionsfähigkeit der
bereits beschlossenen Aufnahme- und Verteilzentren (Hotspots) in
Griechenland und Italien. Es muss sichergestellt sein, dass die Registrierung
und die Identifizierung von Schutzbedürftigen sowie ihre europaweite
Verteilung von dort aus schnell und effektiv erfolgt. Gleiches gilt für die
Durchführung der Verfahren „vor Ort“ für nicht Schutzbedürftige und ihre
Rückführung in die Herkunftsländer in Kooperation mit dem UNHCR und
den europäischen Institutionen (Frontex/EASO).

Die beschlossene Verstärkung von Frontex muss schnellstmöglich umgesetzt werden.

Denjenigen Menschen, die zeitlich befristet oder dauerhaft in Deutschland
Aufnahme finden, wollen wir die Integration ermöglichen, indem wir das schnelle
Erlernen der deutschen Sprache und ihre Integration in den Arbeitsmarkt
umfassend fördern. Zum Gelingen der Integration gehören unabdingbar auch das
Verständnis und die Beachtung der Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes sowie die Einhaltung der Gesetze. Wir sind überzeugt, dass unsere freie, demokratische, offene und tolerante Staats- und Gesellschaftsordnung, die den Menschen und seine soziale Verantwortung in den Mittelpunkt stellt, für diejenigen, die vor Unfreiheit und existentieller Not geflohen sind, eine nachhaltig prägende Wirkung entfalten wird.

Diesen Text habe ich von der CDU in Duisburg erhalten. Leider konnte ich ihn nicht komplett hierhin kopieren. Ich denke aber mal, daß auch so verständlich ist, was die Duisburder CDU sagen möchte.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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