Vergleich im Wambach-Streit

"Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in der Gerichtsverhandlung zwischen der Bürgerinitiative Wambachsee und der Stadt am Freitag, 6. September, einen Vergleich bewirkt. Es machte deutlich, dass der Ratsbeschluss, der das Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärte, rechtens war. Das Gericht erklärte, dass das Bürgerbegehren in der Fragestellung nicht eindeutig war, weil dabei nicht klar wurde, ob es sich gegen einen Verkauf des gesamten oder eines Teilgrundstücks am See bezog.

Doch bevor das Verwaltungsgericht die Klage abweisen wollte, bat es die beiden Parteien, noch einmal über einen Kompromiss zu beraten. Man einigte sich darauf, dass sich die Stadt verpflichtet, nur die drei vom Rat beschlossenen Teilgrundstücke zu verkaufen. Sollten nach Verkauf und Bau der Häuser vorhandene Wege zum Ufer nicht mehr verfügbar sein, wird die Stadt einen neuen Weg bauen.

Das Immobilien-Management Duisburg kann mit dem Kompromiss gut leben. Geschäftsführer Uwe Rohde: „Wir können jetzt drei attraktive Grundstücke verkaufen und die Anwohner haben weiterhin freien Zugang zum Wambachsee.“

Der Vergleich steht unter einem Widerrufsvorbehalt. Bis zum 20. November 2013 müssen beide Parteien erklären, ob sie dem Kompromiss zustimmen. Der Rat der Stadt wird seine Entscheidung in der Ratssitzung am 11. November 2013 fällen," berichtet Peter Hilbrands von der Pressestelle der Stadt Duisburg.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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