POL-DU: Aldenrade
Giftköder ausgelegt - Zeugen gesucht - Update: Peta setzt Belohnung aus

Eine Hündin hat vergangene Woche Mittwoch (25. März) gegen 18:30 Uhr bei der Gassirunde auf einer Wiese vor einer Kirche an der Ludgerusstraße Brot mit Schneckenkorn gefunden. Ihr Frauchen konnte ihr den Giftköder rechtzeitig aus dem Maul holen.

Auf der Wiese fand die 21-Jährige mehrere Brotstücke, an denen blaue Krümel hafteten, und sammelte alle auf. In der Tierklinik bestätigte ihr eine Ärtztin, dass es sich um Schneckenkorn handelt, welches giftig für Hunde sei.

Die Polizei sucht Zeugen, die Hinweise auf verdächtige Personen geben können. Das zentrale Kriminalitätskommissariat ist unter 0203 2800 erreichbar.

Update:

Um den Vorfall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die den Täter überführen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.

„Der Unbekannte, der Giftköder in Duisburg auslegt, um damit offenbar Tieren zu schaden, muss gefunden und gestoppt werden, bevor noch Vierbeiner verletzt oder getötet werden“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Derartige Täter zu überführen ist oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es in solchen Fällen auf den noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Arbeit der Polizei unterstützen sowie Tierhalter für das Thema sensibilisieren und warnen. Der Täter muss sich darüber im Klaren sein, dass mit gefährlichen Stoffen präparierte Köder nicht nur für Hunde, Katzen und freilebende Tiere, sondern auch für Kinder lebensbedrohlich sein können.“

Am Neujahrstag hatte eine Hundehalterin eine mit Rasierklingen präparierte Mettwurst im Landschaftspark in Duisburg-Nord gefunden.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen

Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, blassen oder porzellanfarbenen Veränderungen an den Schleimhäuten, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Hunde sollten beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

Autor:

Andreas F. Becker aus Duisburg

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