Parken auf Rad- und Gehwegen
Radfahrer meldet Parkverstöße

Wenn die Straße eng ist, wird schon mal auf dem Rad- oder Gehweg geparkt, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Dieses Verhalten, das von vielen stillschweigend toleriert wird, führt allerdings zu Schwierigkeiten bei Fußgängern und Fahrradfahrern. Ein Fußgänger mit Rollator oder Kinderwagen kommt zum Beispiel kaum noch auf dem Bürgersteig an den parkenden Autos vorbei. Radfahrer, die bei einem zugeparkten Radweg plötzlich auf die Fahrbahn wechseln müssen, geraten dadurch in gefährliche Situationen.
Ein junger Radfahrer hat beschlossen, die Situation nicht länger hinzunehmen, fährt mit seiner Bodycam herum, protokolliert Parkverstöße und bringt diese zur Anzeige.
Für die einen ist er damit ein Held, für die anderen ein böswilliger Denunziant. Und beide haben ein bißchen Recht. Ich ärgere mich auch häufig über zugeparkte Geh- und Radwege, aber ich glaube, ich würde nicht so weit gehen, Anzeigen zu schreiben, denn oft ist es ja keine böse Absicht, sondern einfach nur Gedankenlosigkeit. Ich denke, ein freundliches Schreiben, hinter die Windschutzscheibe geklemmt, auf dem etwas in der Art steht wie dass die alte Frau, die mit ihrem Rollator nicht mehr vorbeikommt, auch die eigene Oma sein könnte oder der Junge, der beim Ausweichen mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn einen schweren Unfall hat, der eigene Sohn und das die Aufforderung, das nächste Mal beim Parken ein wenig nachzudenken, enthält, würde erstmal reichen.
Aber  wenn die Städte durch diese Aktion zum Nachdenken kommen und sich Lösungen überlegen, die allen gerecht werden, hat der junge Mann alles richtig gemacht. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, an kritischen Punkten das Parken am Straßenrand zu verbieten, aber als Ersatz je nach lokalen Gegebenheiten große Parkflächen, Parkhäuser oder Tiefgaragen zu bauen.
Im Übrigen war es nicht immer so, dass man am Straßenrand parken konnte, Das kam erst Mitte der 1960er Jahre durch das Bremer Laternenparkerurteil

Autor:

Astrid Günther aus Duisburg

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