Geld für Asylbewerber

Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt es seit 1993. Es regelt, wie viel Geld Ausländer ohne Aufenthaltsstatus erhalten, wenn sie bei uns wohnen.

Ausländer, die ohne Aufenthaltstitel eingereist sind, haben während der ersten 48 Monate ihres Aufenthalts nur einen Anspruch auf Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz.

„Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sollen durch Sachleistungen gewährt werden“, berichtet die Stadt Duisburg in einer Mitteilungsvorlage an den Ausschuß für Arbeit, Soziales und Gesundheit. Die Details dazu sind in der Drucksache 12-1603 nachzulesen.

Ein Haushaltsvorstand erhielt demnach 224,97 €, ein Haushaltsangehöriger ab 14 Jahren 199,40 €, ein Haushaltsangehöriger zwischen 6 und 13 Jahren 178,98 € und für jüngere Haushaltsangehörige 132,93 €. In seinem Urteil vom 18.7.2012 kam das Bundesverfassungsgericht dann zu dem Ergebnis, daß die Regelsätze, die seit 1993 unverändert gegolten hatten, nicht verfassungskonform sind.

Die neuen Grundleistungsbeträge orientieren sich an den Regelbedarfen der Sozialhilfe, wobei die Ausgaben für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände nicht berücksichtigt werden. Dafür erhalten die Grundleistungsempfänger besondere Beihilfe.

Die Grundleistungen teilen sich in einen Grundbetrag für das physische Existenzminimum = Geldbetrag (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke, Bekleidung und Schuhe, Gesundheitspflege, Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung) und ein Taschengeld (Freizeit, Verkehr, Unterhaltung, Kultur, Bildung usw.) aufgeteilt.

Mit Stand vom 24.10.2012 betreut die Stadt Duisburg derzeit 524 Grundleistungsempfänger.

„Die aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Übergangsregelung zu leistenden Mehrausgaben betragen für den Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.8.2012 insgesamt ca. 382.000 €, ab dem 1.9.2012 monatlich ca. 50.000 €. Die sich im Haushaltsjahr 2012 ergebenden Mehrausgaben (Nachzahlung und monatliche Mehrausgaben) betragen ca. 582.000 €. Die im Haushalt veranschlagten Mittel für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 5,5 Mio. Euro sind voraussichtlich ausreichend, die Mehrausgaben in diesem Jahr aufzufangen. Den Ausgaben steht eine Pauschalerstattung des Landes in Höhe von ca. 900.000 € gegenüber, was einer Unterdeckung von 4,6 Mio. Euro entspricht. Es bleibt abzuwarten, ob im Rahmen einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes diese Erstattung erhöht wird, “ betont die Stadt.

„Leistungsberechtigte, die nach Deutschland eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen sowie Leistungsberechtigte, bei denen aus von ihnen zu vertretende Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können“ erhalten eingeschränkte Leistungen nach § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz.

Dazu gehören beispielsweise Asylfolgeantragssteller aus Serbien, Mazedonien und dem Kosovo, die nach negativer Beendigung des ersten Asylverfahrens ausgereist und nun wieder eingereist sind. Sie erhalten zwar Geld nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz; das Taschengeld wird aber um 80 % gesenkt.

Asylbewerber, die bereits 48 Monate Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, kriegen nun Leistungen in der Höhe des SGB XIII – Regelsatzes.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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