Tanzsteuer? Das gibt's?

Der Bund der Steuerzahler NRW fordert jetzt die Abschaffung der Tanzsteuer. Tanzsteuer? Das gibt‘s? Da lacht der Fiskus und der Laie kann nur staunen. Ja, die gibt es wirklich. „Tanzen ist ein Vergnügen, und Vergnügungen sind steuerpflichtig“, erklärt der Bund der Steuerzahler. Nicht überall. 13 Städte in NRW verzichten auf die Tanzsteuer. Andere Städte aber keineswegs.

So auch Duisburg. Hier werden zwei Euro Pauschalsteuersatz je zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche pro Veranstaltung erhoben. Als „Relikt aus grauer Vorzeit“ kritisiert dies der Steuerzahler-Bund, sei doch die Vergnügungssteuer dereinst im 19. Jahrhundert als „Lustbarkeitssteuer“ eingeführt worden.

Na, ja, mit Lust hat das sicher auch heute noch zu tun. Lust auf Mehreinnahmen im Stadtsäckel, auch wenn die Tanzsteuer laut Steuerzahler-Bund kaum einen nennenswerten Ertrag bringt.

Bürgerlein, komm‘ tanz für mich ... Duisburg dankt.

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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