Referendum in der Türkei: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Stimmung unter der türkischen Bevölkerung vor dem Referendum ist aufgeheizt. | Foto: von Armagan TEKDONER (Eigenes Werk) [Public domain], via Wikimedia Commons
2Bilder
  • Die Stimmung unter der türkischen Bevölkerung vor dem Referendum ist aufgeheizt.
  • Foto: von Armagan TEKDONER (Eigenes Werk) [Public domain], via Wikimedia Commons
  • hochgeladen von Vanessa Neuhaus

Knapp die Hälfte aller wahlberechtigten Türken in Deutschland hat sich entschieden. Die Wahlbeteiligung bei der Abstimmung über das Referendum in der Türkei fiel in den vergangenen zwei Wochen erwartungsgemäß hoch aus. 'Referendum' - ein Schlagwort, das uns in den letzten Wochen fast täglich in den Medien begegnet. Die Abstimmung um die Änderung der türkischen Verfassung sorgt derzeit für viel Aufsehen, gleichzeitig wirft dieses Thema eine Menge Fragen auf.

Über welche Änderungen in der türkischen Verfassung wird abgestimmt?

Die Änderungen in der türkischen Verfassung entscheiden darüber, ob die bestehende parlamentarische Demokratie durch ein Präsidialsystem ersetzt wird. Hatte der türkische Staatschef, Recep Tayyip Erdogan, vorher hauptsächlich repräsentative Funktionen, würden ihm die vorgesehenen Änderungen deutlich mehr Macht verleihen. Der neue Verfassungsentwurf sieht beispielsweise vor, dass das Amt des Ministerpräsidenten abgeschafft und dessen Befugnisse auf den Präsidenten übertragen werden würden. Dies hätte zur Folge, dass dieser künftig mit Dekreten regieren könnte, die Gesetzeskraft haben – ohne die Zustimmung des Parlaments zu benötigen. Das Parlament kann weiterhin Gesetze beschließen, würde aber auf diese Rolle reduziert werden. Sofern der Präsident sein Veto einlegt um Beschlüsse zu blockieren, bedarf es sogar einer absoluten Mehrheit, um ihn zu überstimmen. Gleichzeitig könnte dieser auch das Parlament jederzeit auflösen und Neuwahlen herbeiführen. Erdogan wäre befugt, seine Vizepräsidenten und die Minister zu berufen und zu entlassen, die Rektoren der Universitäten zu ernennen, wesentlichen Einfluss auf die Berufung der obersten Richter und Staatsanwälte zu nehmen und den Notstand auszurufen.

Wieso und seit wann dürfen Türken in Deutschland ihre Stimme abgeben? Wer genau ist eigentlich stimmberechtigt?

Mehrstaatlichkeit ist nicht nur bei Türkeistämmigen in Deutschland längst zum Alltag geworden. Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, erwerben in der Regel per Geburtsrecht beide Staatsangehörigkeiten. Darüber hinaus erwerben auch Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht genießt. Mit dem Wegfall der sogenannten Optionspflicht müssen sich die Kinder seither nicht mehr zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für einen Pass entscheiden, wenn sie bereits acht Jahre in der Bundesrepublik leben. Sie haben somit die doppelte Staatsbürgerschaft.
Erstmals bei der türkischen Präsidentschaftswahl 2014 und dann bei den Parlamentswahlen 2015 durften Bürger mit türkischem Pass in Deutschland ihre Stimme abgeben. Zuvor mussten sie dafür noch extra in die Türkei reisen. Deutschtürken mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfen sowohl in Deutschland, als auch in der Türkei wählen, wohingegen Türken ohne deutschen Pass, anders als EU-Bürger nicht einmal an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Vor allem Letzteres findet der Psychologe Hacı-Halil Uslucan problematisch. Man müsse Türkeistämmige hierzulande vielmehr in die deutsche Politik integrieren um sie anhalten, sich in der deutschen Lebenswelt zu engagieren, die sie ja direkt betreffe.
Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamts leben in Deutschland rund 1,5 Millionen Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit, die 2017 über 18 Jahre alt, also wahlberechtigt sind.

Wie wichtig sind Auslandstürken als Wähler für den türkischen Präsidenten?

Bei dem Referendum in der Türkei sind rund 55,3 Millionen Menschen wahlberechtigt. Insgesamt machen die im Ausland lebenden, wahlberechtigten Türken (ca. 3 Millionen) somit nur fünf Prozent aller Wahlberechtigten aus. Sollte das Ergebnis in der Türkei jedoch knapp ausfallen, dann könnten die Stimmen der Auslandstürken über Sieg und Niederlage entscheiden. Gemessen an den Ergebnissen der Parlamentswahl vom November 2015 kann die Regierungspartei AKP hierzulande mit einer Unterstützung von rund 60 Prozent rechnen. Bei der aktuellen Abstimmung fiel die Wahlbeteiligung sogar noch höher aus als vor anderthalb Jahren. Ob die Stimmen für die AKP erneut so zahlreich ausfallen bleibt jedoch abzuwarten. Die Stimmung bei den türkischstämmigen Menschen ist aufgeladen. Laut dem Psychologen Hacı-Halil Uslucan sehe man in der hitzigen Debatte immer nur AKP-Unterstützer oder AKP-Gegner. Auf der anderen Seite gebe es jedoch auch eine Mehrheit von anders denkenden und apolitischen türkeistämmigen Menschen, die sich weder bei den Gegnern noch den Unterstützern des Referendums verordnen.

Wann wird über das Verfassungsreferendum abgestimmt?

In der Türkei findet die Abstimmung offiziell am 16. April statt. In Deutschland durften wahlberechtigte Türken bereits seit dem 27. März und bis zum 9. April über das Referendum abstimmen. In anderen Staaten begann die Abstimmung teilweise auch später. Dennoch endeten alle gemeinsam vergangenen Sonntagabend. In der aktuellen Woche werden die versiegelten Wahlurnen mit dem Flugzeug in die Türkei geschickt und dort ausgezählt. Wenngleich die Wahlen in Deutschland beendet sind, können Auslandstürken noch bis zum 16. April an den Grenzübergängen zur Türkei wählen.

Wie hoch ist die bisherige Wahlbeteiligung der Auslandstürken?

Knapp die Hälfte aller wahlberechtigten Türkeistämmigen hat sich in Deutschland an der Abstimmung über die Einführung des Präsidialsystems beteiligt. Die Zahl lag gute acht Prozentpunkte höher als bei der Parlamentswahl 2015. Von insgesamt rund 1,4 Millionen Wahlberechtigten, beteiligten sich dieses Mal fast 700.000. Das macht eine Wahlbeteiligung von knapp 49 Prozent. Weltweit nahmen mehr als 1,3 Millionen Auslandstürken an dem Referendum teil. Auch für sie ist die Abstimmung an Grenzübergängen zur Türkei, bis zum Abend des 16. April weiterhin möglich.

Hier ein paar Meinungen von unseren Bürgerreportern:

Unser Bürgerreporter Helmut Feldhaus ist unter anderem der Ansicht, dass man Veranstaltungen, die den türkischen Wahlkampf betreffen hierzulande zulassen sollte, da in Deutschland jeder ein Recht auf Meinungs-und Redefreiheit hat.

Bürgerreporterin Martina Janßen hingegen kritisiert vor allem die geforderte Wiedereinführung der Todesstrafe, für die sich Erdogan ausgesprochen und bezüglich dieser er ein weiteres Referendum in Aussicht gestellt hat.

Was ist eure Meinung zur aktuellen Situation und zum anstehenden Verfassungsreferendum in der Türkei?

Die Stimmung unter der türkischen Bevölkerung vor dem Referendum ist aufgeheizt. | Foto: von Armagan TEKDONER (Eigenes Werk) [Public domain], via Wikimedia Commons
Türkischer Staatschef Recep Tayyip Erdogan. | Foto: Pressedienst des Präsidenten der russischen Föderation (www.kremlin.ru) / CC BY 4.0
Autor:

Vanessa Neuhaus aus Düsseldorf

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

8 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.