Vater wurde verhaftet
Kind in Altenessen-Süd verdurstet

Die Polizei erhielt am Samstagmorgen, 27. Juli, gegen 11:20 Uhr Kenntnis von einem leblosen Kleinkind(2) in einer Wohnung am Ellernplatz.

Sofort alarmierte Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Kindes feststellen. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme und der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der 2-jährige Junge eines nicht natürlichen Todes gestorben ist.
Daher wurde die Mordbereitschaft alarmiert, die noch am selben Tag mit der Arbeit begann. Bei der Obduktion des Kindes am Samstagnachmittag konnten erste Anzeichen gewonnen werden, dass das Kind auf Grund eines Kreislaufversagens in Folge eines Hitzeschocks verstorben ist.

Geschwister wurden dem Jugendamt übergeben

Zudem zeigte das Kind deutliche Anzeichen einer stark mangelnden Flüssigkeitszufuhr. Der Vater des Kindes, ein 31-jähriger Essener, sowie die 21-jährige Mutter des Kindes wurden festgenommen. Mittlerweile ist die Mutter wieder entlassen worden.
Die beiden Geschwister (1/4) des verstorbenen Kindes wurden vorsorglich dem Jugendamt übergeben. Der Vater wurde heute einem Haftrichter vorgeführt, der dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte und Haftbefehl wegen Mordes erließ. Die Ermittlungen dauern an.

Familie war dem Jugendamt bekannt

Dem Jugendamt der Stadt Essen ist die Familie bekannt. Seit Ende des letzten Jahres wird die Familie durch das Jugendamt unterstützt. Konkret ging es in den laufenden Kontakten mit den Eltern darum, ihnen die Bedeutung eines verantwortungsvollen Handelns von Eltern für die Förderung und gesunde Entwicklung der Kinder zu verdeutlichen.
In Abstimmung mit dem Netzwerk aus Kindertagesstätte, Kinderarzt und therapeutischer Praxis wurde zuletzt deutlich, dass die Familie intensivere Hilfen bei der Erziehung und Förderung der Kinder benötigt. Auch die Hinweise aus dem Wohnumfeld über die elterliche Situation wurden bei der Entscheidung über die erzieherischen Hilfen berücksichtigt. Ein mehrstündiger täglicher Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften, die die Familie in ihrer Wohnung aufsuchen und praktisch einen kindgerechten Umgang mit den Eltern erlernen, sollte deshalb mit Einverständnis der Eltern zum 1. August starten.
Eine Kindeswohlgefährdung oder Vernachlässigung, die eine sofortige Inobhutnahme der Kinder gerechtfertigt hätte, lag nicht vor und konnte auch bei Hausbesuchen bei der Familie nicht festgestellt werden.

Autor:

Dirk Bütefür aus Mülheim an der Ruhr

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