Sankt Martin ohne Fesseln

Die Laternenfans ziehen in den nächsten Tagen ganz unbeschwert durch den Norden. Das war im vergangenen Jahr anders: Nach der Loveparade in Duisburg waren sich Organisatoren und Verwaltung unsicher, welche Sicherheitsvorkehrungen denn nun bei Brauchtumsveranstaltungen zu treffen sind, manches Fest drohte aus dem Veranstaltungskalender zu rutschen.
Von dem unrühmlichen Ende des Altenessener Frühlings abgesehen, feierte der Essener Norden seine Feste, wie sie fielen. Stand heute werden auch alle angemeldeten Martinszüge losziehen - Nebengeräusche wie im letzten Jahr sind diesmal nicht zu vernehmen. Einen entscheidenden Anteil daran hat die Koordinierungsstelle (KOST) Veranstaltungen.

Seit März diesen Jahres fungiert die KOST als Bindeglied zwischen Veranstaltern und Genehmigungsbehörden. Wer ein Fest ausrichten möchte, der stellt hier seine Planungen vor, das Team vom KOST-Leiter Harald Bräunlich kann dann auf unberücksichtigte Aspekte im Konzept hinweisen.
Dabei versteht die KOST nicht als Teil eines Verwaltungsapparates, sondern als „Servicedienstleister.“

„Wir können für das gute Gefühl bei Veranstaltern sorgen, dass sie alles richtig gemacht haben“, erklärt der stellvertretende Leiter, Frank Horn. Von den Martinsausschüssen dieser Stadt ist jedenfalls nichts Gegenteiliges zu hören.

Die KOST gab ihnen unter der Überschrift „Besonderheiten für Martinsumzüge“ einen Leitfaden an die Hand - wobei einige Besonderheiten auf den ersten Blick reichlich profan anmuten. Dass das Ordnungspersonal nüchtern zum Dienstantritt erscheinen oder Sankt Martin von einem erfahrenen Reiter gemimt werden sollte, dürfte jedem Veranstalter einleuchten. „Wir haben das Rad nicht neu erfunden“, bekennt Frank Horn. Sein Amtsleiter Harald Bräunlich ergänzt: „Das sind alles Selbstverständlichkeiten. Aber sie wurden nie zu Papier gebracht.“

Wirklich neu ist dagegen die Tatsache, dass es nun bindende Kriterien für eine Erlaubnispflicht gibt. Liegt die erwartete Teilnehmerzahl bei über 200, führt die Wegstrecke über Straßen mit Verkehrsbedeutung, also Hauptstraßen, oder führen Ross und Reiter einen Zug an, dann wird eine verkehrsrechtliche Erlaubnis notwendig. „Das trifft auf 80, 90 Prozent aller Umzüge zu“, weiß Bräunlich.

Unverhältnismäßig hohe Anforderung werden von Organisatoren allerdings nicht erwartet. Ebenso wenig wie ein kostspieliges, externes Sicherheitsgutachten. „Es reicht aus, wenn uns die Veranstalter glaubhaft darlegen, wie sie für Sicherheit sorgen wollen. Bei Bedarf können wir punktuell ansetzen“, so Bräunlich weiter. Dies gelte im übrigen auch für die großen Umzüge in Frintrop oder Schonnebeck, deren Teilnehmerzahlen die vom Innenministerium vorgegebene „Bagatellgrenze“ von 5.000 Besuchern überschreiten und demnach als Großveranstaltungen durchgingen. „Entscheidend ist, ob die Veranstaltung ein erhöhtes Konfliktpotenzial birgt. Von Martinszügen geht in der Regel aber kein Konfliktpotenzial aus“, betont der KOST-Leiter.

So gesehen hat sich für die Organisatoren von Martinszügen nicht viel geändert, die Anforderungen - das gilt auch für andere Veranstaltungen - sind nicht in Stein gemeißelt. Vieles ist immer noch Ermessenssache. „Man muss nur über alles reden“, fasst Harald Bräunlich zusammen. Das ist wohl auch eine der wichtigsten Lehren, die die Kommunen aus Duisburg gezogen haben.

Letzter Aufruf:
Martinszüge sind aus Sicherheitsbedenken nicht abgesagt worden, gleichwohl haben nicht alle Organisatoren ihre Unterlagen eingereicht. „Es wird allerhöchste Eisenbahn“, so Bräunlich. Die KOST Veranstaltungen ist unter 88 39020 zu erreichen.

Autor:

Patrick Torma aus Essen-Nord

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