Einbrecher unterwegs: Wenn der Hausmeister klingelt ...

Wer kennt es nicht: Ein Unbekannter klingelt im großen Mietshaus bei jemandem im vierten Stock, und aus der Sprechanlage tönt es: „Hausmeister! Ich muss mal unten an die Heizung.“ Schnell ist der Türöffner gedrückt. Man kann zwar nicht sehen, wer wirklich dort hinein kommt, aber hört, dass jemand im Keller verschwindet. Wird schon seine Richtigkeit haben.

Aber war es wirklich der Hausmeister? Das böse Erwachen kommt dann, wenn man selbst oder einer der Nachbarn später entdeckt, dass alle Kellerverschäge aufgebrochen wurden: Fahrräder und Elektrowerkzeuge sind weg - der „Konsumgut- Neuverteilungsspezialist“ hat dem Wohnhaus einen Besuch abgestattet! Es ist dann zwar häufig viel kaputt, aber die Spuren reichen oft trotzdem nicht aus, den Täter zu finden.
Diese Masche, sich so Zutritt zu größeren Mietshäusern zu verschaffen, scheint in letzter Zeit sehr beliebt zu sein. Immerhin so beliebt, dass sich eine der Wohnungsbaugesellschaften schon genötigt fühlte, ihren Mietern einen entsprechenden Warnbrief zu schicken.
Der Trick, sich als Hausmeister, Mitarbeiter der Versorgungsbetriebe, Unitymedia- Techniker oder als Handwerker auszugeben, um sich Zutritt zu verschaffen, ist nicht neu. Er scheint aber immer noch sehr erfolgreich zu sein. Bevorzugt wird bei den Mietern der oberen Etagen geklingelt, da diese sich mit einem einfachen Zuruf am ehesten zufrieden geben, um einen Fremden unter fadenscheinigen Gründen alleine im Haus werkeln zu lassen.
Aber nicht nur bei Männern ist Vorsicht geboten. Auch Frauen verschaffen sich auf ähnliche Weise Zutritt zu Mietshäusern, um dann in fremden Wohnungen zu verschwinden.

Darum sollte man es Einbrechern nicht zu leicht machen:
Lassen Sie niemanden, den Sie nicht kennen, unbeaufsichtigt im Haus herumlaufen. Wer wirklich im Haus zu Arbeiten hat, hat auch nichts dagegen, begleitet zu werden.
Wenn Sie ihn nicht begleiten können, weisen Sie den Besucher freundlich ab und lassen ihn nicht hinein.
Vergewissern Sie sich über die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes: Mitarbeiter der Versorgungsbetriebe (Wasserwerk, Gasversorger, Techniker) kündigen ihren Besuch vorher an und können sich ausweisen.
Sehen Sie Personen im Haus, die Ihnen merkwürdig vorkommen, sprechen Sie sie an. Etwa, in dem Sie fragen, zu wem er oder sie denn möchte. Jemand, der keine bösen Absichten hegt, wird Ihnen auch Auskunft darüber geben – und sich freuen, dass in Ihrem Haus auf den Anderen geachtet wird!
Die Haustür sollte immer so geschlossen sein, dass man sie nicht einfach von außen aufdrücken kann.
Und wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, schließen Sie die Wohnungstür ab: Ist sie nur ins Schloss gezogen, lässt sie sich oft schnell und ohne Lärm mit einem Draht oder einem Stück aus einer Plastikflasche in Sekunden öffnen!

Autor:

Ingo Behring aus Essen-Steele

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