NRW kippt Teile der neuen STVO
STVO Fehler, werden Fahrverbote jetzt ungültig?

Formfehler im Gesetzestext:
STVO Fehler, Sind Fahrverbote jetzt ungültig?

NRW kippt Teile der STVO aber noch nicht alle Bundesländer ziehen mit. 

Der Ärger dreht sich aber um eine Regelung, die der Bundesrat in die Verordnung hineingebracht hatte: Es droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell ist.
Laut dem ADAC müssen Temposünder, die gegen die Regeln der neuen verschärften StVO verstoßen haben, aber nicht mit Fahrverboten rechnen. Die Rechtsexperten des Autofahrerclubs haben nämlich einen Formfehler im Gesetzestext entdeckt, der die neuen Regelungen unwirksam machen könnte.
Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:

Bußgeldbescheid ist bereits zugestellt: Ist die 14-tägige Einspruchsfrist gegen den Bescheid noch nicht abgelaufen, sollten Betroffene Einspruch einlegen. Die ADAC-Experten empfehlen zudem, auf "Änderung der Rechtsfolgen" zu pochen.

Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig: Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, das Fahrverbot aber noch nicht angetreten worden ist, sollten Betroffene bei der Bußgeldstelle einen sogenannten Vollstreckungsaufschub beantragen.

Fahrverbot wurde bereits angetreten: Der ADAC empfiehlt, ein Gnadenverfahren anzustrengen und so die Aufhebung der Entscheidung und die Herausgabe des Führerscheins zu erwirken. Allerdings dauern Gnadenverfahren häufig zu lange, um noch innerhalb des Verbots zum Erfolg zu kommen.

Innerorts verliert man seinen Führerschein jetzt erst wieder ab 31 Km, auf Autobahnen 41 Km. 
Jetzt hat das Ministerium reagiert und die alten Grenzwerte wiedereingesetzt.

Das berichtete das ZDF soeben in einer Nachrichtensendung.

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

Thomas Umbehaue auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

25 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.