Impfzentrum in der Messe Essen steht bereit
Essen ist FERTIG!

Foto: PR Fotografie Köhring
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In der Messe Essen ist die Einrichtung des Impfzentrums am Wochenende abgeschlossen worden. Nach dem erfolgreichen Aufbau am vergangenen Wochenende konnten an diesem Samstag Abläufe und Vorgänge erprobt werden. Innerhalb von 24 Stunden sei man jetzt startklar, hieß es von Seiten der Verantwortlichen.

VON JULIA COLMSEE

Wann genau es losgehen kann, steht allerdings noch nicht fest – ein Start hängt maßgeblich von der Zulassung und der Verfügbarkeit eines Impfstoffes ab.
Mit zwölf Impfstraßen wird zunächst gestartet. In zwölf Kabinen kann dann geimpft werden - neun sollen in der Regel parallel besetzt sein, auf 18 Kabinen könne aufgestockt werden. So wird es möglich sein, 2.400 Impfungen täglich allein im Impfzentrum durchzuführen. Das medizinische Personal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wird das Impfzentrum betreiben. Zusätzlich werden die Stadt Essen, die Feuerwehr Essen und die Essener Hilfsorganisationen unterstützen. Das Impfzentrum wird von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr geöffnet sein. Menschen, die in Alten- oder Pflegeeinrichtungen leben, benötigen übrigens keinen Termin im Impfzentrum. Dieser wird über spezielle mobilen Teams direkt mit den Einrichtungen abgestimmt.

Bis zu 2.400 Impfungen täglich!

Für die Terminvergabe wird die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zuständig sein – über ein eigens hierfür eingerichtetes Callcenter werden die Termine vergeben. Sobald die Impfaktion startet, können beispielsweise Bürger über 80 Jahre einen Termin über die KV unter der Rufnummer 116117 vereinbaren. Wer ohne Termin kommt, kann nicht geimpft werden.

Terminvereinbarung: 116 117

Und auch zum Ablauf gibt es bereits Genaueres: Nach dem Fiebermessen am Eingang (in der Nähe von Kur vor Ort) werden mitgebrachte Unterlagen abgegeben - sind Bürger aufgrund ihres Alters berechtigt, geimpft zu werden, benötigen sie nur ein Lichtbildausweis. Sollten Vorerkrankungen vorhanden sein, ist eine Überweisung des Hausarztes an das Impfzentrum notwendig. Bürger, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit impfberechtigt sind, müssen eine Bescheinigung des Arbeitsgebers nachweisen. Dort werden auch der Aufklärungsbogen zur Impfung und weitere Dokumente zum Ausfüllen überreicht. Danach wird eine freie Impfstraße zugewiesen. Ein Arzt überprüft hier die ausgefüllten Dokumente und führt auf Wunsch ein ausführliches Aufklärungsgespräch durch. Im Anschluss erfolgt die eigentliche Impfung.
In einem eingerichteten Wartebereich nehmen geimpfte Person noch einmal Platz, da man nach einer Impfung mindestens 30 Minuten beobachtet werden soll, ob eine akute Impfreaktion auftritt. In dieser Zeit kann auf mögliche Nebenwirkungen reagiert werden.
Für alle Bürger soll die Impfung unabhängig von ihrer Versicherung kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

Autor:

Julia Colmsee aus Essen-Süd

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