Wo ist Sterben am teuersten in NRW?

Der Bund der Steuerzahler hat die Gebühren für Bestattungen in NRW-Kommunen verglichen. Foto: Bruni Rentzing
  • Der Bund der Steuerzahler hat die Gebühren für Bestattungen in NRW-Kommunen verglichen. Foto: Bruni Rentzing
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Der Bund der Steuerzahler NRW hat wieder einen Gebührenvergleich vorgenommen. Für 57 NRW-Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern hat er die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren für eine Sargbestattung im Wahlgrab und für eine Urnenbestattung in einem Reihengrab fürs Jahr 2017 ermittelt. Wie bei den Gebührenvergleichen in den vergangenen Jahren zeigen sich enorme Unterschiede.

In unserem Verbreitungsgebiet ist Sterben in Bochum am teuersten, wenn man in einem Wahlgrab mit Sarg bestattet werden möchte. 4217 Euro werden dann fällig.
Hier die Platzierungen:
2. Recklinghausen (3771 Euro)
3. Dortmund (3710 Euro)
4. Velbert (3663,34 Euro)
5. Gelsenkirchen (3553 Euro)
6. Herten (3550 Euro)
7. Gladbeck (3238 Euro)
8. Herne (3191 Euro)
9. Moers (3092 Euro)
10. Marl (3085 Euro)
11. Düsseldorf (3057 Euro)
12. Essen (2934 Euro)
13. Mülheim an der Ruhr (2808 Euro)
14. Castrop-Rauxel (2.685 Euro)
15. Dinslaken (2633,80 Euro)
16. Arnsberg (2541 Euro)
17. Duisburg (2469,50 Euro)
18. Bottrop (2454 Euro)
19. Oberhausen (2.410 Euro)
20. Dorsten (2378 Euro)
21. Iserlohn (2.265 Euro)
22. Lünen (2.170 Euro)
23. Witten (2165 Euro)
24. Wesel (2100 Euro)
25. Hagen (1748 Euro)

Für den Vergleich ging der BdSt NRW von einem Wahlgrab, manchmal auch als Familiengrab bezeichnet, in einer einfachen allgemeinen Lage aus. Es wurde ein einstelliges Flachgrab unterstellt, also kein Tiefgrab. Die Gebühren verstehen sich ohne Zuschläge, das heißt ohne freiwillige Nebenleistungen wie Trauerhalle, Kapelle oder Kühlräume (Stand: Frühjahr 2017). Auch die Kosten für die Grabmahlgenehmigung oder die Grabeinfassungen wurden nicht in die Untersuchung mit einbezogen. Darüber hinaus wurde unterstellt, dass die Bestattung an einem normalen Werktag stattfindet, sodass keine Zuschläge für Sonn- und Feiertage oder eine Samstagsbestattung fällig werden.

Laut des Bunds der Steuerzahler ist ein wesentlicher Grund für hohe Friedhofsgebühren die schlechte Auslastung der Friedhöfe. Zu großzügige Planungen in der Vergangenheit haben mancherorts zu Überhangflächen auf den kommunalen Friedhöfen geführt. 
Der Stadtrat entscheidet letztendlich über die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung. Der Stadtrat sollte deshalb von der Verwaltung eine ausführliche Begründung einfordern, wenn die Friedhofsverwaltung die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren erhöhen möchte. Oft werden solche Erhöhungen mit einem allgemeinen Anstieg der Personal- und Sachkosten begründet. Hier sollte geprüft werden, ob sich Kosten durch die Vergabe an Private einsparen lassen. Gerade durch die Vergabe der Pflege von Grünflächen auf den Friedhöfen an private Unternehmen lassen sich Kosten und damit auch Gebührensätze senken. Dies führt dann auch zu geringeren Friedhofsgebühren, so der Bund der Steuerzahler.

Das kostet die Bestattung im Urnenreihengrab

Darüber hinaus wurden die Gebühren für Urnenbestattungen verglichen. Hier muss in unserem Verbreitungsgebiet mit 1614 Euro in Herne am tiefsten in die Tasche gegriffen werden. Die weiteren Platzierungen:
2. Dorsten (1497 Euro)
3. Gelsenkirchen (1442 Euro)
4. Witten (1421 Euro)
5. Mülheim an der Ruhr (1377 Euro)
6. Recklinghausen (1372 Euro)
7. Duisburg (1.368 Euro)
8. Düsseldorf (1.342,30 Euro)
9. Arnsberg (1265 Euro)
10. Essen (1235 Euro)
11. Velbert (1233 Euro)
12. Iserlohn (1207 Euro)
13. Marl (1171 Euro)
14. Castrop-Rauxel (1125 Euro)
15. Hagen (1120 Euro)
16. Lünen (1100 Euro)
17. Dortmund (1090 Euro)
18. Gladbeck (824 Euro)
19. Dinslaken (815 Euro)
20. Herten (630 Euro)
21. Oberhausen (611 Euro)
22. Bottrop (544 Euro)

In Moers und Wesel gibt es keine Urnenreihengräber. In Bochum gibt es keine  Tarifnummer für den Erwerb von Nutzungsrechten an Urnenreihengrabstätten.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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