Elternbeiträge im Januar für Kindertageseinrichtungen entfallen
Appell des Landes: „Bitte lassen Sie Ihre Kinder zu Hause!“

Kita Blumenstraße in Gelsenkirchen - Horst  | Foto: GGW - GELSENKIRCHEN
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Gelsenkirchen. Die Verlängerung des bundesweiten Lockdowns wirkt sich auch auf die Kindertagesbetreuung in Gelsenkirchen aus. Das Ministerium für Kinder und Familien des Landes NRW hat entsprechende Richtlinien erarbeitet, die ab dem 11. Januar 2021 gelten.
In Kindertageseinrichtungen sind demnach weiterhin landesweit Gruppentrennungen in der Betreuung umzusetzen. Um die Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene-und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche eingeschränkt. Dies ist erforderlich, damit die Kitas Gruppen überhaupt strikt voneinander getrennt betreuen können. Denn Gruppentrennung bedeutet auch: Wenn irgendwie möglich keine Vertretung durch Personal aus anderen Gruppen, Trennung auch in den Randzeiten, wo normalerweise Kinder aus den Gruppen zusammen betreut werden.

Räumliche Trennung von Gruppen erforderlich 

Dabei ist es den Einrichtungen zwar grundsätzlich möglich, auch einen größeren Betreuungsumfang anzubieten, über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet jedoch die Einrichtung beziehungsweise der Träger. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Gleichzeitig appelliert NRW-Familienminister Joachim Stamp in seinem aktuellen Elternbrief an die Eltern: „Lassen Sie Ihre Kinder, wenn es irgendwie geht, zu Hause! Wenn Sie aber die Betreuung in Anspruch nehmen müssen, steht Ihnen Ihr Angebot zur Verfügung. Diese Entscheidung treffen Sie eigenverantwortlich. Zwei Drittel der Eltern sind meinem ersten Appell gefolgt. Bitte bleiben Sie weiter verantwortungsvoll bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote.“

Um die Betreuung zu ermöglichen, verweist Joachim Stamp auf die Möglichkeit, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird.

Elternbeiträge für Januar entfallen

Zudem werden die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege für den Monat Januar landesweit ausgesetzt. Die Hälfte der laufenden Kosten übernimmt dabei die Stadt Gelsenkirchen, die andere Hälfte trägt das Land NRW.

Wer am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt, bekommt daher im Januar 2021 keinen Elternbeitrag vom Konto abgebucht. Wer per Dauerauftrag zahlt, kann die Zahlung für Januar 2021 aussetzen. Wer die Januarbeiträge bereits entrichtet hat, wird durch das Referat Stadtkämmerei und Finanzen der Stadt automatisch eine Erstattung erhalten. Der Zeitpunkt dieser Erstattung kann sich aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens verzögern. Sollte bis Anfang Februar eine Erstattung nicht erfolgt sein, kann alternativ auch der Februar-Beitrag ausgesetzt werden. Über die entsprechenden Regelungen hat Gekita bereits am heutigen Freitag die Eltern informiert.

„Ich hoffe sehr, dass Ihnen trotz der Pandemielage zeitnah alle Betreuungsangebote wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Bis dahin danke ich Ihnen für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund“, erklärt GeKita-Betriebsleiterin Holle Weiß.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von GeKita sind bemüht, dem Betreuungsbedarf jener Eltern, denen keine eigene Betreuung der Kinder möglich ist, individuell nachzukommen. Eltern sollten dafür umgehend den Kontakt mit der jeweiligen Einrichtung suchen, um individuelle Lösungswege für die Betreuung zu finden.

Die aktuelle Regelung gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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