Die Schulsozialarbeit in Gelsenkirchen ist bis 2017 gesichert

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dr. Günter Pruin
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„Wir haben von Anfang an darauf gesetzt, die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz bis 2017 zu strecken,“ kommentiert die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Barbara Filthaus die Äußerungen von Christina Totzeck (CDU) zum Thema Schulsozialarbeit. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dr. Günter Pruin kritisiert zudem Totzecks Bemerkung zum Thema „Kein Kind zurücklassen“: „Die Anstrengungen von Stadt und Land finden gerade bei uns sogar international Beachtung. Wer das ausblendet, ist entweder dreist oder leidet unter ideologisch bedingten Sehstörungen.“

„Wir wollten möglichst viel Kontinuität schaffen,“ so Barbara Filthaus weiter. „Wir haben uns deshalb auf dem Schwerpunkt Grundschulen konzentriert. Das war Konsens bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes hier in Gelsenkirchen. Wir haben es sogar geschafft, dass die Stellen durchweg mit den gleichen Menschen besetzt bleiben. Das ist gerade hier sinnvoll, wo längerfristige pädagogische Arbeit ganz besonders wichtig ist. Im Sinne dieser Kontinuität waren wir uns bei den letzten Haushaltsberatungen auf unseren Antrag hin einig, dass die Schulsozialarbeit, finanziert durch den Bund, weiter gehen muss. Es geht darum, eine zusätzliche, dringend notwendige Sozialleistung zu finanzieren und da ist der Bund in der Verantwortung.“

Für SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dr. Günter Pruin ist zudem der Verweis auf erfolgte Entlastungen seitens des Bundes abwegig.

„Diese Entlastungen sind dem Ansatz nach ja keine zusätzlichen Mittel für die Kommunen oder das Land, sondern die längst überfällige Korrektur einer Schieflage, die erst durch ungerechte Lastenverteilung bei den Sozialausgaben entstanden ist. Dieser Effekt würde konterkariert, abgesehen davon, dass unser gemeinsamer Weg durch den Stärkungspakt uns zu strikter Haushaltsdisziplin zwingt,“ so Dr. Pruin.

Haushaltsrechtliche Probleme bei einer Übernahme durch den Bund kann Dr. Pruin hingegen nicht erkennen.

„Das Bildungs- und Teilhabegesetz ist ebenso ein Bundesgesetz und die Mittel fließen letztlich aus dem Bundeshaushalt. Kein Kind zurückzulassen ist für uns nicht nur eine Leerformel. Gerade wir in Gelsenkirchen leisten hier wortwörtlich ausgezeichnetes. Das fordert uns als Kommune erheblich und wir fordern deshalb von Bund und Land, ihren jeweiligen Teil dazu beizutragen. Sich hinter Formalien zu verstecken, wie Frau Totzeck das tut, hilft keinem einzigen Kind weiter."

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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