Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld auch für Mini-Jobs

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In der aktuellen Corona-Epidemie profitieren zahlreiche Unternehmen und Arbeitnehmer*innen vom Kurzarbeitergeld. Zusammen mit den Gewerkschaften fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) bereits eine Erhöhung auf 90% bzw. 100% für geringe Einkommen, damit die Arbeitnehmer*innen auch weiterhin ihre Kosten decken können. Nicht berücksichtigt beim Kurzarbeitergeld sind jedoch Mini-Job-Verhältnisse. Diese sollen nach Ansicht der SPD-Arbeitsgemeinschaften AfA, Jusos und 60plus auch Berücksichtigung finden.

„Viele Studierende sind auf die Einkünfte aus dem Minijob z.B. durch Kellnern angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies fällt nun häufig weg.“, kritisiert Philipp Johannknecht, Vorsitzender der Jusos in Gelsenkirchen.

„Ähnlich sieht es bei einigen Rentnern und Rentnerinnen aus: In vielen Fällen helfen hier ausgeübte Minijobs, z.B. im Fachhandel, bei Fahrdiensten u.ä. die niedrige Rente aufzustocken. Ohne diese Einkünfte ist oft ein würdiges Leben nicht möglich.“, ergänzt Karl-Heinz Mohr, Vorsitzender der AG 60plus in Gelsenkirchen.

Sebastian Kolkau, Vorsitzender der AfA in Gelsenkirchen vervollständigt: „In vielen Fällen sind Minijobs mehr als nur ein netter Nebenverdienst, sondern unverzichtbare Lebensgrundlage.“

Hierfür fordern die SPD-Arbeitsgemeinschaften in Gelsenkirchen eine Nachbesserung und einen entsprechenden Ausgleich für die Betroffenen.

Autor:

Sebastian Kolkau aus Gelsenkirchen

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