Leitstelle ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen kontrolliert weiter intensiv

Ordnungsdienst Gelsenkirchen | Foto: Stadt Gelsenkirchen
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Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen (KOD) ist weiterhin täglich, auch an den Wochenenden, mit bis zu 18 Doppelstreifen von 7:00 bis 22:00 Uhr im Stadtgebiet für die Bürgerinnen und Bürger unterwegs.

Die derzeitige Hauptaufgabe ist es, die Einhaltung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus zu überwachen und durchzusetzen. Zudem wird konsequent Meldungen der Bürger an die Leitstelle über Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung nachgegangen.

Alle Informationen, die Bürgerinnen und Bürger melden, werden in der Leitstelle zeitnah verarbeitet. Die Rufnummer 169-3000 ist hier immer die richtige Wahl.

Telefonisch ist die Leitstelle von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Eingänge, die die Leitstelle in dieser Zeit erreichen, werden am gleichen Tag abgearbeitet. Zudem besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail. Die Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Verkehrsüberwachung sind selbstverständlich auch in den Abendstunden und an Wochenenden im Einsatz.

Aufgrund der aktuellen Lage kann die Leitstelle am Wochenende zwischen 12:00 und 16:00 Uhr angerufen werden. Darüber hinaus kann der Kommunale Ordnungsdienst bis 22:00 Uhr über die gesonderte E-Mail abendstreife.kod@gelsenkirchen.de erreicht werden.

Durch diese Regelungen ist es möglich, möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außendienst zu bringen und den Innendienst auf das Notwendigste zu beschränken.

Auch die Politessen, die den ruhenden Verkehr überwachen, sind während ihrer Tätigkeit die Augen und Ohren der Leitstelle. Wenn ihnen Verstöße auffallen, leiten sie die Information an den Kommunalen Ordnungsdienst weiter. Genauso verhält es sich mit 25 Auszubildenden der Stadt, die aktuell das Geschehen im Stadtgebiet beobachten und Verstöße melden, die dann vom KOD abgearbeitet werden.

Politessen ahnden in der derzeitigen Situation verstärkt gravierende Parkverstöße mit Verkehrsbehinderungen, wie etwa das Parken auf Radwegen, Parken in zweiter Reihe, Zuparken von Einfahrten oder Parken in absoluten Halteverboten. Die Ahndung dieser Verstöße ist zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich.

Für Müllablagerungen gilt nach wie vor die Servicehotline von GELSENDIENSTE 954-20 – oder die Mängelmelder-App GEmeldet.

Insgesamt sind bis zum vergangenen Sonntag über 461 Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie 20 Zweitverstöße verfügt worden. 226 Ordnungswidrigkeitenanzeigen sind durch den KOD, 231 durch die Polizei sowie 2 durch den Wachdienst Bremen gemeldet worden.

Von einzelnen Autofahrern wird die ruhige Verkehrslage leider genutzt, um mit überhöhten Geschwindigkeiten durch das Stadtgebiet zu fahren. Daher wurde durch den Verkehrsüberwachungsdienst auch am vergangenen Wochenende der fließende Verkehr verstärkt überwacht.

Besonders unverantwortlich waren zwei Fahrzeugführer am Samstag auf der Willy-Brandt-Allee (101 km/h statt erlaubter 70km/h - Bußgeld 100 Euro) und der Grothusstraße (109 km/h statt erlaubter 50 km/h- Bußgeld 280 Euro, zwei Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot) unterwegs.

Ebenfalls viel zu schnell war am Sonntag ein Fahrzeug auf der Münsterstraße. Der bei erlaubten 50 km/h mit 90 km/h erfasste Fahrer muss jetzt mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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