Wie hoch sind die Kosten für Genemigung: - Nachbarschaftsfest Siedlerbund Rosenhügel -

Parkplatz: Otto - Hue - Straße /Blindschacht Gelsenkirchen - Beckhausen | Foto: @Heinz Kolb
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Herrn Kranefeld fragte in der Sitzung der Bezirksvertretung – West am 27.Februar .2018 unter Punkt 7 der Tagesordnung an, wie hoch die Kosten für Genehmigung eines Siedlerfestes sind.

Hierbei bezog er sich in erster Linie auf ein Nachbarschaftsfest des Siedlerbund Rosenhügel.

Herr Kranefeld  ( Bündnis 90 Die Grünen) berichtete, dass das Siedlerfest Rosenhügel schon seit Jahrzehnten stattfindet und habe dadurch eine große Tradition über den seit 1954 bestehenden Siedlerbund Rosenhügel hinaus.

Dabei sei es bis vor wenigen Jahren auf Gelsenkirchener Stadtgebiet veranstaltet worden.
Seit 1958 habe es alle 5 Jahre im Bereich des Parkplatzes an der Hundewiese der Otto-Hue-Straße in Beckhausen - Rosenhügel stattgefunden.

Später sei es dann ab 1990 sogar jährlich auf diesem Parkplatz bis 2015 durchgeführt worden, um die Nachbarschaft und das Brauchtum zu pflegen.

Ab 2016 habe der Siedlerbund auf einen kleineren und ab gelegeneren Parkplatz auf Gladbecker Stadtgebiet ausweichen müssen, obwohl der frühere Parkplatz aufgrund seiner Größe, der freien Sichtmöglichkeit und der Lage für den Durchgangsverkehr als Festplatz als ideal angesehen werde.

Er bat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Voraussetzungen gibt es in Gelsenkirchen, um für dieses jährlich einmalig ausgetragene Fest zur Brauchtums pflege eine Ausnahmegeneh- migung für die zeitliche Dauer und den damit verbundenen möglichen einmaligen Belästigungen zu erwirken?
2. Wie hoch sind die Kosten für eine solche Genehmigung?

3. Welche sonstigen Genehmigungen müssen darüber hinaus für die Durchführung eines solchen Festes auf Gelsenkirchener Stadtgebiet eingeholt werden?

4. Wie hoch sind die Kosten für diese Genehmigungen? gibt es um die Brauchtums pflege im Bereich Gelsenkirchen - Rosenhügel zum Selbstkostenpreis (z.B. beim Stromververbrauch) durch die Stadt, sowie Tochter- und Partnerunternehmen zu unterstützen?

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.:
Es wird eine Beschallungserlaubnis benötigt. Diese berechtigt zur Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten und ähnlichen Geräten (i.d.R. bis 23:00 Uhr). Das Antragsformular für eine Beschallungserlaubnis ist auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen unter Formularservice eingestellt.
Sofern auf dem Siedlerfest Rosenhügel eine Bühne errichtet werden soll, ist im Rahmen der Antragstellung eine Skizze des Bühnenaufbaus mit eingezeichneter Beschallungsrichtung einzureichen. Auch der Programmablauf sollte beschrieben werden. Der vollständige Antrag muss spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Referat Umwelt eingereicht werden.

Zu 2.:
Eine Beschallungserlaubnis für das Siedlerfest Rosenhügel wurde letztmalig im Jahr 2014 erteilt. Dabei gab es zwei Veranstaltungstage. An einem Veranstaltungstag wurde eine Erlaubnis auch für den Nachtzeitraum (bis 23:00 Uhr) beantragt.
Bei einem solchen Veranstaltungsverlauf beträgt die Verwaltungsgebühr 90 €.

Zu 3. und 4.:
Für die Durchführung von Festen und Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrs-flächen ist eine Sondernutzungserlaubnis und eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO erforderlich. Hierfür ist beim Referat Verkehr spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ein formloser Antrag zu stellen, aus dem folgende Eckdaten hervorgehen:
Beginn und Ende der Veranstaltung, Genaue Bezeichnung der Örtlichkeit der Veranstaltung, Umfang der Sperrung/Flächennutzung.

Zu dem Antrag wird ein bemaßter Plan benötigt, aus dem hervorgeht, was auf den gesperrten Flächen aufgebaut werden soll und wo genau sich die Aufbauten befinden. Des Weiteren muss der Veranstalter eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 20 €.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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