Neue Richtlinie im Kreis RE
Medizinische Masken auf Märkten und in Einkaufszentren
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt im Kreis Recklinghausen ab sofort (10. Februar) auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Einkaufspassagen. Für Gladbecker ändert sich beim Bummel in der eigenen Stadt hingegen nichts.
Zu den medizinischen Masken zählen FFP2-, KN95/N95- und OP-Masken. Im Gegensatz zu Alltagsmasken gelten für sie klar definierte Filtereigenschaften.
Die aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ist auf der Internetseite www.kreis-re.de/corona verlinkt. Dort finden Bürger außerdem eine Übersicht aller geltenden Regeln.
In Gladbeck war die Maskenpflicht auf kommunaler Ebene bereits vor einigen Wochen ausgeweitet worden. Nun wurden die Regeln auf Kreisebene angeglichen.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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