Die "Soziale Bürgerinitiative e. V. gemeinnützig" informiert über sich selbst

 Die Soziale Bürgerinitiative e.V. ist die Nachfolgeorganisation der Bürgerinitiative Hartz IV in Gladbeck und wurde von sachkundigen Bürgern bereits im Jahre 2005 zwecks Bürgerberatung / Sozialberatung in verschieden Rechtsgebieten gegründet.
Unsere Kerntätigkeit liegt im Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II / Hartz IV) sowie der Grundsicherung, aber auch in Randgebieten wie z.B. den Rechten der Schwerbehinderten und Geringverdiener.
Zu diesen und anderen Themen beraten wir derzeit dienstags u. donnerstags von 10-13 Uhr im Büro der Ratsfraktion Soziale Liste auf der Humboldtstraße 14 (Passage), 45964 Gladbeck. Unter anderem überprüfen wir die Richtigkeit von Bewilligungs-, Änderungsbescheiden, sind behilflich beim Ausfüllen von einschlägigen Formularen wie beispielsweise Erstanträgen und begleiten bei Bedarf zu Ämtern.
Wir richten unser Angebot an Erwerbslose, Geringverdiener sowie Rentner mit Einkommen nahe oder gar unterhalb des Existenzminimums und setzen uns nach besten Wissen und Gewissen für die Belange dieser ein.
Nach vorheriger Vereinbarung bzw. Terminabsprache bieten wir unsere ehrenamtlichen Hilfen auch in der türkischen, arabischen, englischen, französischen und polnischen Sprache an.
Unsere Berater sind:
Der erste Vorsitzende der Sozialen Bürgerinitiative e.V. und Ratsherr:
Johannes Alfred Gay Tel.: 015124232445
Der stellvertretende Vorsitzende der Sozialen Bürgerinitiative e.V., Sozial- und Energiesparberater:
Marius Osadnik, (Beratung nach Terminabsprache)
Sowie ein Team engagierter, sachkundiger Bürger.
Wir müssen hier jedoch darauf hinweisen, dass wir keine reine Rechtsberatung entsprechend dem Rechtsberatungsgesetz anbieten können bzw. dürfen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stets über neue Mitglieder, Unterstützer und Fördermitglieder.

Der Satzung des Vereins entsprechend, haben wir am 20.02.2013 vom Finanzamt Marl, mit der Steuernummer: 359/5734/4559, anerkannt bekommen, uns als
"gemeinnützig +mildtätig" bezeichnen zu dürfen.
Ab diesem Datum sind wir berechtigt, vorläufig bis zum 19.08.2014, sowohl Geld- als auch Sachspenden anzunehmen und dafür rechtsgültige Spendenquittungen auszustellen.
Auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind wir berechtigterweise sehr stolz, denn uns sind keine anderen Organisationen bekannt die im Aufgabenbereich ähnlich tätig sind wie wir, dass diese als "gemeinnützig und mildtätig" anerkannt sind.

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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