Plakatstreit: MLPD fühlt sich vom Verwaltungsgericht benachteiligt

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Direktkandidatin Petra Braun nicht einverstanden, heißt es in einer Pressemitteilung der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD). Im „Plakatstreit“ hatte die Partei gerügt, dass ihre Möglichkeiten zur Wahlwerbung mit Plakaten durch das Verbot der Plakatierung in der Innenstadt und Einschränkung der Plakatierung auf 38 von mehr als 450 Straßen der Stadt unzulässig eingeschränkt werden. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte die Entscheidung der Stadt bestätigt.

"Wer alle 16 Plakate der MLPD sehen will, muss sich wie ein Pfadfinder auf die Suche in der ganzen Stadt begeben. Von vornherein werden der MLPD nur fünf Prozent der genehmigten Plakatstellen zugestanden. Die SPD zum Beispiel darf mehr als fünf Mal so viele Plakate aufhängen. Und die Anzahl der Plakatstellen wurde seit der letzten Bundestagswahl sogar noch deutlich verringert," beklagt sich Petra Braun.

Die Parteien sollen laut Grundgesetz zur politischen Willensbildung beitragen. "Warum werden sie nicht gleich behandelt und können nicht selbst über ihren Wahlkampf entscheiden? Diese Ungleichbehandlung wird mit dem juristischen Begriff der „abgestuften Chancengleichheit“ umgedeutet zur Gleichbehandlung," kritisiert Petra Braun.

„Gleich“ sei danach, dass alle großen Parteien auch „gleich“ viel plakatieren dürfen und alle kleinen Parteien „gleich“ wenig. Die Stadt Gladbeck rechtfertige die Einschränkung der Plakatierungdamit, dass diese mit den anderen Parteien einvernehmlich vereinbart worden sei. Die MLPD sei zu diesen Einschränkungen nicht angehört worden, heißt es in dem Schreiben.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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